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Richtlinie für Behindertenbeauftragte in Altlandsberg

Porträtfoto Margot Pietsch
Porträtfoto Margot Pietsch
Foto: Ronald Marks

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Foto: Ronald Marks

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Margot Pietsch, die neue Beauftragte der Stadt Altlandsberg für die Belange der Menschen mit Behinderung, hat es geschafft!  Sie erkämpfte eine Richtlinie für die Arbeit der/des kommunalen Behindertenbeauftragten, wie es keine andere im Landkreis Märkisch-Oderland gibt und die vorbildhaft für die Kommunen im Land Brandenburg sein könnte.  
Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass zur Verwirklichung einer umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen gesetzliche Regelungen umgesetzt, Benachteiligungen beseitigt und das Selbstverständnis der Dazugehörigkeit gefördert wird.



Aufgeben kam für Margot Pietsch nicht infrage. „Jede Barriere ist eine zu viel“, meint sie und kämpft seit 27 Jahren in Berlin und Brandenburg für Inklusion – zu Zeiten, als es das Wort noch gar nicht gab: nach der Wende auf Demos und in Arbeitsgruppen, im Betrieb in der Schwerbehindertenvertretung, im Sprecherrat einer Bürgerinitiative „Lebenswertes Altlandsberg“, als behindertenpolitische Sprecherin der Wählergruppe für Altlandsberg und Ortsteile „Aktiv & Offen“ und als Sprecherin einer Polio-Selbsthilfegruppe in Berlin.
Ihre „politische Karriere“ begann 1997. Da verschlug es sie und ihre 5-köpfige Familie nach Altlandberg, weil es in Berlin keine barrierefreien Wohnungen gab und erst recht nicht in familienfreundlicher Größe, so dass sie in Altlandsberg ein Haus bauten. 

20 Jahre später ist Margot Pietsch Behindertenbeauftragte und – dank besagter Richtlinie – ausgestattet mit präzisen Aufgaben und weitreichenden Befugnissen.   
Festgeschrieben ist z. B., dass der/die Beauftragte persönlicher Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen ist, auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften von UN, Bund und Land achtet und einen Teilhabeplan mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auf den Weg bringt.  
Dabei ist der/die Behindertenbeauftragte unabhängig, parteipolitisch neutral, ehrenamtlich tätig und nicht an Weisungen gebunden.
Als Aufgaben der Stadt sind u. a. definiert, dass die /der Beauftragte die Möglichkeit haben muss, zu allen Beschlüssen, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung haben, Stellung zu nehmen, bei allen infrastrukturellen Planungen einzubeziehen ist und durch die Verwaltung der Stadt zu unterstützen ist.

Margot Pietsch, die als Baby an Kinderlähmung erkrankte, ist es besonders wichtig, dass es gelungen ist, in der Richtlinie zu verankern, bei gleicher Eignung nach Möglichkeit der Bewerberin bzw. dem Bewerber Vorzug zu gewähren, die/der selbst bzw. mittelbar von Behinderung betroffen ist.