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Urteil: Wer im Heim ist, wohnt nicht

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MüNCHEN (KOBINET)

MüNCHEN (KOBINET) "Wer im Heim ist, wohnt nicht", so fasst die tagesschau eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zusammen. Die Entscheidung bezieht sich zwar auf die Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft, habe aber auch Auswirkungen auf andere Heime, wie beispielsweise Altenheime.



Wie die tagesschau am 27.10.2017 berichtete, ging es bei der juristischen Auseinandersetzung um folgendes: „In einem von zwei Parteien genutzten Haus bei München soll eine Asylbewerberunterkunft eröffnet werden: Da dies einer der beiden Eigentümer ablehnt, klagt er. Nun hat der BGH entschieden: Das Heim darf entstehen – denn dort ‚wohne‘ niemand. Mitinhaber eines Gebäudes können nach einem Gerichtsurteil die Unterbringung von Asylbewerbern nicht mit dem Argument verhindern, ihre Immobilie sei kein Wohnraum. Eine Flüchtlingsunterkunft diene nicht dem Wohnen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dem tagesschau-Bericht zufolge. Asylbewerber „wohnen“ im juristischen Sinn nicht in einer Flüchtlingsunterkunft. Dabei sei die Betrachtungsweise bei Altenheimen und Asylbewerberheimen juristisch ähnlich

Der BGH entschied nun dem tagesschau-Bericht zufolge: „Wer in einem Alten- oder Asylbewerberheim untergebracht ist, wohnt nicht. Die Schlichtheit der Unterkunft, das enge Zusammenleben, die Vielzahl von Menschen, die Fluktuation, die Organisationsstruktur von Mehrbettzimmern, Ruhezeiten, gemeinsamer Nutzung von Küche und Sanitär, auch die Betreuung, Pflege, Überwachung und Kontrolle, all dies sei nicht Wohnen, entschieden die Richter.“

In Behindertenheimen dürften die Ausgangsbedingungen nach Ansicht von Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3 meist nicht anders sein, wodurch die schönen Darstellungen vom „wohnlichen Heim“ mit dieser juristischen Entscheidung in einem neuen Licht betrachtet werden müssten. Zumal Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention längst die Weichen auf ein inklusives Leben mitten in der Gemeinde gestellt habe.

Link zum tagesschau-Bericht mit Kommentar