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MüNCHEN (KOBINET)
MüNCHEN (KOBINET) Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) hat bereits im Jahr 2008 eine sozialpolitische Initiative zur Einführung eines finanziellen Nachteilsausgleichs für hochgradig sehbehinderte Menschen gestartet. Nun beschloss der Bayerische Landtag die Einführung eines abgestuften Blindengelds für diese Menschen in Höhe von 30 Prozent des ungekürzten Blindengelds ab 2018. Auch wenn sich nach Ansicht des Verbandes nun ein Kreis schließe, sei die Freude nach Ansicht des BBSB-Landesgeschäftsführer Steffen Erzgraber jedoch nicht ungetrübt.
„Heute schließt sich ein Kreis: Bereits seit Jahren ist Bayern auf dem Weg hin zu einem abgestuften Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen. Wir sprechen hier von etwas weniger als 5.000 Bürgerinnen und Bürgern, die mit einer Sehschärfe von 2 bis 5 Prozent oder einer vergleichbaren Einschränkung ihr Leben meistern. Sie haben dabei ähnliche Bedarfe wie blinde Menschen: Ob es um eine besonders eingerichtete Küche mit gut lesbaren, sprechenden oder tastbaren Elektrogeräten geht, ob die Tageszeitung vielleicht nur mit aufwendigen vergrößernden Sehhilfen zu lesen ist oder ob man schwierige Wege nur mit dem Taxi bewältigen kann. In vielen Bereichen sehen sich hochgradig sehbehinderte Menschen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Für sie ist nun Abhilfe in Sicht. Dabei ist unsere Freude nicht ungetrübt: Größte Hoffnungen setzten die Menschen mit Behinderung in ganz Deutschland in das Bundesteilhabegesetz. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wuchs die Hoffnung, es könne ein so genanntes Teilhabegeld geben, das heißt einen pauschalisierten Nachteilsausgleich für alle Menschen mit Behinderung. Doch statt einer echten Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Fürsorge wurde vor allem aus fiskalischen Gründen an Einkommens- und Vermögensgrenzen festgehalten und auf eine pauschalisierte Leistung verzichtet. Es stimmt: Diese wurden erheblich verbessert. Da aber der erhoffte Systemwechsel ausblieb, müssen wir uns nun weiter und vor allem intensiver mit der Weiterentwicklung der vorhandenen Landesleistungen befassen“, erklärte Steffen Erzgraber.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf habe zudem einen Pferdefuß: „Die Regelung zur Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung ist – wie ich leider sagen muss – misslungen. So verbleibt Menschen, die Leistungen nach Pflegegrad 5 erhalten, lediglich ein abgestuftes Blindengeld von 20 Euro. Dieser Betrag ist, wenn man die nicht unerheblichen Bedarfe bedenkt, die eine hochgradige Sehbehinderung mit sich bringt, gerade bei Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf unzureichend. Sie deckt nicht einmal eine einzige Taxifahrt ab. In diesem Fall überwiegen die Verwaltungsausgaben dem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger aus meiner Sicht erheblich. Wir müssen nun die Umsetzung dieser Gesetzesänderung abwarten. Die Betroffenen bitte ich um eine große Portion Geduld: Wir unterstützen Sie bei Ihren Anträgen in den Sozialabteilungen gerne, sobald das entsprechende Verfahren mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) geklärt ist. Dann beraten wir Sie auch gerne zu den Voraussetzungen und Anrechnungsregelungen im Detail“, so Steffen Erzgraber.
„Der geplante staatliche Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen trägt ihren spezifischen Bedarfen Rechnung: mit etwas mehr als 30 Prozent des ungekürzten Blindengelds – mindestens aber 176 Euro – erhalten sie nach Jahren der Hoffnung nun einen wirksamen Ausgleich für diese Mehrbedarfe. Menschen, die zusätzlich eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben, erhalten den doppelten Betrag – derzeit 352 Euro. Obwohl wir als Selbsthilfe die Anrechnungsregeln für ungeeignet halten, ist heute für rund 5.000 Menschen ein Grund zum Feiern. Der Freistaat Bayern zeigt einmal mehr, dass Menschen mit einer gravierenden Seheinschränkung in Bayern nach wie vor eine der besten Unterstützungen im ganzen Bundesgebiet erhalten. Dafür danke ich im Namen all dieser Menschen sehr herzlich“, fasst Steffen Erzgraber die Neuregelung zusammen.




