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UNBEKANNT (KOBINET)
UNBEKANNT (KOBINET) Heute wird in vorgezogenenen Neuwahlen über Österreichs Nationalrat abgestimmt. Kurz vor den Wahlen wurde noch ein Inklusionspaket beschlossen. Martin Ladstätter sprach von einem "Ur-Knaller" in der Behindertenpolitik der Alpenrepublik. Es sei nicht leicht gewesen, für dieses wichtige Anliegen von Menschen mit Behinderungen eine Mehrheit zu finden, sagte der Obmann von BIZEPS, dem Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, heute gegenüber kobinet. Umso erfreulicher sei es, dass ein Gesetzesantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig beschlossen wurde. Das Gesetz sieht insbesonders die Verdoppelung der Budgetmittel zur beruflichen Inklusion, eine Ausweitung der Verbandsklage sowie die Stärkung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vor.
Es sei erfreulich, dass der Gesetzesantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig durchgekommen ist. Das Gesetz sieht die Verdoppelung der Budgetmittel zur beruflichen Inklusion, eine Ausweitung der Verbandsklage sowie die Stärkung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vor.
„Das Inklusionspaket haben wir mit den Stimmen einer Regierungspartei und 2 Oppositionsparteien (was eine Mehrheit ist) so weit gebracht, dass es im Nationalrat besprochen wurde und dann der Rest der Parteien zustimmte“, so Ladstätter. Der Zivilgesellschaft sei es gelungen, SPÖ, GRÜNE, FPÖ und schlussendlich auch NEOS und ÖVP davon zu überzeugen, dass es diese Gesetzesinitiative wert ist, ihr auch noch kurz vor der Wahl zuzustimmen.
Königsberger-Ludwig erklärte, im Hinblick auf steigende Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung seien Maßnahmen zur beruflichen Integration besonders wichtig. Durch die Ausweitung des Verbandsklagerechts auf Behindertenanwalt und Klagsverband werde es zur besseren Durchsetzung geltenden Rechts kommen. Die Sozialdemokratin dankte ausdrücklich allen Behindertenorganisationen, „die durch ihren Einsatz und ihr Engagement in der Öffentlichkeit jenen Druck erzeugt haben, der für diesen Erfolg notwendig war“.
Was beinhaltet das Inklusionspaket:
- Verdoppelung der Mittel für die Förderung am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen
- Einführung eines Unterlassungsanspruches von Diskrimierungen bei großen Unternehmen
- Ermöglichung von Verbandsklagen durch den Behindertenanwalt und den Klagsverband
- Monitoringausschuss wird auf solide rechtliche Basis gestellt und finanziell abgesichert




