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Vorschläge zur Beschäftigung im Privathaushalt

Uwe Frevert
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KASSEL (KOBINET) Der Kasseler Verein Selbstbestimmt leben in Nordhessen (SliN) stellt Thesen zur Reformierung der Beschäftigung von Haushaltshilfen auf 450-Euro-Basis und zu den Pflegeskandalen der letzten Jahre zur Diskussion. Darauf hat Uwe Frevert hingewiesen.

Im Jahr 2016 lag die Zahl zwischen 2,7 und 3,0 Millionen Personen, die in den 3.627.000 Haushalten mit Haushaltshilfe illegal tätig gewesen sind. Als Minijobber waren knapp 300.000 Personen im Privathaushalt tätig; weitere gut 47.000 waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (https://www.iwkoeln.de/_storage/asset/324735/storage/master/file/12454837/download/IW_Report_9_2017_Schwarzarbeit.pdf).

Dass der Gesetzgeber keine Betriebsprüfungspflicht für angemeldete Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten verlange, habe vor allem zwei Gründe, so Uwe Frevert von SliN: „Einerseits akzeptiere der Staat die im Haushalt geleistete Schwarzarbeit, weil sonst die Pflegeheime für alte Menschen überfüllt wären. Lebten die alten Menschen noch im eigenen Wohnbereich, müssten ohne die osteuropäischen Haushaltshilfen die Kinder der Pflegebedürftigen einspringen, die dann nicht arbeiten könnten.“ Die Würde des Menschen sei in Deutschland altersabhängig und viele Pflegeheime seien rechtsfreie Räume, äußerte der Münchener Sozialpädagoge Claus Fussek am 17.07.17 gegenüber der Hamburger Morgenpost. Oft berichtet er auch über Sadismus und Misshandlungen in Pflegeheimen, mal im Focus, mal im RTL-Fernsehen, in dem auch das „Team Wallraff“, mit dem der altgediente Enthüllungsjournalist Günter Wallraff für RTL in dieser Richtung ermittelte, tätig ist. Weitere Skandale drehten sich um Abrechnungsbetrügereien Berliner Pflegebetriebe, weshalb die Berliner Sozialverwaltung nun 24 dauerhafte Kontrolleurstellen einrichten will (Berliner Morgenpost 01.06.17).

Es sei, so der SliN e.V., an der Zeit, diese Arbeitsverhältnisse so zu reformieren, dass ein legales Arbeiten möglich ist: Menschen mit Hartz-4- oder Grundsicherungsbezügen, Asylsuchende und Flüchtlinge sollten zum Gemeinwohl für die Gesellschaft beitragen dürfen und eine Art bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, wenn sie als Haushaltshilfen in Privathaushalten arbeiten. Voraussetzung dafür wäre, dass der Verdienst nicht mit anderen Beschäftigungsverhältnissen, weiteren Minijob-Tätigkeiten in anderen Haushalten, Hartz-4-Einkünften, Grundsicherung oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verrechnet wird. Somit könne die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und damit die Legalisierung all dieser Beschäftigungsverhältnisse vom Gesetzgeber belohnt werden.

Auch die Arbeitgeber des Privathaushaltes haben so ein Interesse, weil sie dies steuerlich geltend machen können. Trotz der geringen Arbeitgeberbeiträge von 14,8 Prozent sei laut Uwe Frevert ein enormer Finanzzufluss für die Sozialkassen und das Finanzamt zu erwarten, wenn für die 3,0 Millionen Personen dieser kleine Beitrag geleistet wird.

Wie die Anmeldung eines Minijobs im Haushaltsscheck-Verfahren vonstattengeht, sieht man anschaulich unter https://www.biallo.de/soziales/news/mit-anmeldung-gegen-schwarzarbeit/#

In vier Schritten erklärt die Stiftung Warentest ( https://www.test.de/Gewusst-wie-Die-Putzhilfe-anmelden-4590014-0), wie einfach es ist, eine Haushaltshilfe als Minijobber/in anzumelden. Doch schon der erste Schritt zeugt von einer gewissen Realitätsferne: „Fragen Sie Ihre Putzfrau (!), ob sie schon in einem anderen Haushalt als 450-Euro-Kraft angemeldet ist. Bekommt Ihre Haushaltshilfe für alle Minijobs zusammen mehr als 450 Euro im Monat, können Sie sie nicht zu den günstigen Bedingungen anmelden. Hat Ihre Haus­haltshilfe einen Hauptberuf und putzt nur nebenher, darf sie nur einen einzigen 450-Euro-Job ausüben.“ Überschreite nämlich eine Haushaltsbeschäftigte im Monat die durchschnittliche Grenze von 450 Euro in einem oder mehreren Minijobs, dann werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, die EDV-gestützt gemeldet werden müssen. Eine solche Software besitzen in der Regel die Privathaushalte nicht, wohl aber die Lohnbüros, welche dann zusätzlich finanziert werden müssen.  

„Aber, wenn der Staat wie auch immer Schwarzarbeit duldet oder durch Nichteinschreiten Vorschub leistet, ist er nicht der Haupttäter. Strafbar machen sich in erster Linie diejenigen, die vorsätzlich, fahrlässig oder billigend in Kauf nehmend Schwarzarbeit im Privathaushalt vergeben oder leisten, also der Bürger selbst macht sich strafbar“, stellt Uwe Frevert vom Verein Selbstbestimmt leben in Nordhessen fest.