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MAINZ (KOBINET)
MAINZ (KOBINET) Nach Einschätzung des VdK Rheinland-Pfalz bedroht das Bundesteilhabegesetz das erfolgreiche Inklusionsmodell in Rheinland-Pfalz. „Wir wollen keinen Rückschritt bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz! Deshalb sammeln der VdK im Verbund des „Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz“ Unterschriften, damit die Landesregierung die bisherigen Finanzierungsbedingungen beim ,Budget für Arbeit` beibehält und nicht das schlechtere Bundesmodell übernimmt“, sagt der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz Willi Jäger.
Das rheinland-pfälzische „Budget für Arbeit“ ist seit Jahren ein Erfolgsmodell, deshalb soll es im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes bundesweit übernommen werden – allerdings zu schlechteren finanziellen Bedingungen. „Dies würde die Chancen für Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt wieder deutlich verschlechtern“, warnt Jäger. Denn in Rheinland-Pfalz wurden bisher die Lohnkosten des Arbeitgebers mit bis zu 70 Prozent des Arbeitgeber-Bruttos vom Land bezuschusst. Beim Bundesmodell werden nur bis zu 75 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttos als Lohnkostenzuschuss übernommen. Somit wird der Arbeitgeberanteil zu Sozial- und anderen Pflichtversicherungen aus der Bezuschussung rausgerechnet.
„Das bedeutet, wenn ein Arbeitgeber einen Menschen mit Behinderung zu einem Arbeitgeber-Brutto von 1320 Euro einstellt, dann würden für ihn künftig rund 100 Euro des Zuschusses wegfallen“, rechnet Jäger die Nachteil der Bundesregelung vor. „Die höheren Lohnkosten verringern natürlich den Anreiz für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben.“
Das „Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz“ – in dem auch der VdK Mitglied ist – sammelt bis 31. Oktober Unterschriften, damit die rheinland-pfälzischen Rahmen- und Finanzierungsbedingungen beibehalten werden. Diese Informationen sowie die Liste der Unterschriften stehen auf diese Internetseite zur Verfügung.




