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Keine Eingliederungshilfe für Martin Hackl

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BAD KISSINGEN (KOBINET) "Sauer, sauer und nochmal obersauer", so kommentierte Ingrid Stubenvoll die kürzlich erfolgte Ablehnung von Eingliederungshilfen für Martin Hackt durch den Bezirk Unterfranken. "Mich ärgert der Bezirk Unterfranken, weil er behinderten Menschen wie Martin Hackl mit hohem Pflegebedarf die Teilhabe am Leben einfach abspricht", schrieb Ingrid Stubenvoll, die mit Martin Hackl befreundet ist, als Reaktion auf eine mittlerweile länger andauernde Auseinandersetzung für Kommunikations- und Teilhabehilfen für Martin Hackl mit dem Bezirk Unterfranken.

Martin Hackl ist einigen durch seine beeindruckenden Texte, seine Mitwirkung beim Sommercamp für ein selbstbestimmtes Leben vor einigen Jahren und von Tagungen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bekannt. Seit über 18 Monaten versucht er und seine gesetzliche Betreuerin Eingliederungshilfe zu bekommen. Der Kostenträger verzögerte dem 52-jährigen, der nur mit unterstützter Kommunikation kommunizieren kann, nicht nur die Bescheidung des Antrags auf Kommunikations- und Eingliederungshilfe, sondern hat nun wieder einmal mit Bezug auf die Pflegeversicherung jegliche Eingliederungshilfe abgelehnt.

Martin Hackl hat über 40 Jahre lang in einer großen Einrichtung für behinderte Menschen auf der grünen Wiese gelebt und dabei 27 Jahre lang die Tagesförderstätte besucht. Der Bezirk Mittelfranken hat hierfür damals die entsprechenden Kosten ohne größere Probleme bezahlt, also auch für die Tagesstrukturiereung in der Tagesförderstätte. Seit Beginn 2015 muss Martin Hackl Beatmung und Sondenernährung nutzen und ist daher in eine kleine Beatumungs-WG mit Pflegedienst umgezogen, der aus Mitteln der Pflegekasse / Krankenkasse (SGB V) finanziert wird. Der u.a. auch kulturell sehr interessierte Martin Hackl lebt nun in der Innenstadt von Bad Kissingen, fühlt sich dort auch sehr wohl, bekommt nur keinerlei Eingliederungshilfen für Kommunikation und Teilhabe am Leben der Gesellschaft.

Da die Kommunikation von Martin Hackl ohne Unterstützung nicht möglich ist, hatten Ingrid Stubenvoll und Susanne Göbel ihn und seine Schwester als gesetzliche Betreuerin unterstützt, im Oktober 2015 einen Erstantrag beim Bezirk Unterfranken für ein Persönliches Budget für Teilhabeleistungen zu stellen. Am 21. Januar 2016 erfolgte dann ein Vorabbescheid des Bezirks mit der Information, dass eine Ablehnung erfolgen wird, die dann schließlich am 29. Februar 2016 in Form eines ablehnenden Bescheids einging. Dies wollte Martin Hackl nicht hinnehmen und schaltete den Rechtsanwalt Oliver Tolmein ein, der unter mühsamer Kommunikation mit seinem Mandanten und dessen UnterstützerInnen Widerspruch einlegte und diesen entsprechend begründete.

So zog sich die Sache länger hin, u.a. bemerkte der Bezirk in einem Schreiben vom April 2017, dass Martin Hackl bei 22 Stunden Pflege keine Zeit zur Teilhabe habe und fragte nach, ob er – selbst bei entsprechender Unterstützung – die körperlichen und intellektuellen Fähigkeiten zur Teilhabe habe. Immerhin sah der Bezirk in diesem Schreiben einen Bedarf für Kommunikationsassistenz von maximal fünf Stunden/Woche. Hierfür forderte der Bezirk das neue MDK-Gutachten an. Nach einem Telefonat von Oliver Tolmein mit dem Bezirk, bei dem er u.a. die Kosten für die 5 Std. Kommunikationsassistenz mitteilte, kam am 27. Juni 2017 der endgültige Ablehnungsbescheid des Bezirks Unterfranken, in dem dieser jegliche Teilhabeleistungen ablehnt, also auch die versprochene Kommunikationshilfe. In der Begründung führt der Bezirk Unterfranken aus, dass das MDK-Gutachten zeige, dass Leistungen zur Teilhabe bei Martin Hackl wegen des Pflegegrads 5 und seines allumfassenden Pflegebedarfs nicht in Frage kommen. Für die Kommunikation solle Logopädie in Anspruch genommen werden.

Für Martin Hackl bedeutet dies, dass er auch weiterhin nach über 18 Monaten des Wartens und Hoffens keine Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Pflegedienst, seiner rechtlichen Betreuerin, seinen WG-MitbewohnerInnen und seinem Netzwerk von Menschen, die ihn kennen, pflegen kann, weil er auf umfassende unterstützende Kommunikation angewiesen ist. „Dabei ist sein Kommunikationsbedarf unheimlich groß. Aber auch der Zeitaufwand hierfür ist enorm groß – vor allem wenn er mit mehr als Ja oder Nein antworten muss und es um ein aktive Kommunikation und Partizipation geht“, beschreiben Ingrid Stubenvoll aus Berlin und Susanne Göbel aus Kassel die derzeit prekäre Situation. Die beiden sind mit Martin Hackl befreundet und fahren meist einmal pro Monat extra nach Bad Kissingen, um wenigstens ein Mindestmaß an Kontakt und Kommunikation für Martin Hackl zu ermöglichen – und zwar auf eigene Kosten.

Für Karin Kolb, die Schwester und rechtliche Betreuerin von Martin Hackl, die ebenfalls weiter von Bad Kissingen weg wohnt, ist dieses Vorgehen des Bezirks Unterfranken mittlerweile in keinster Weise mehr verständlich: „Wenn es jemand im Leben schon so schwer hat, dann kann man ihm doch die Alltagskommunikation nicht verweigern, die er für wenigstens ein bisschen Lebensqualität braucht. Das ist menschenunwürdig.“ Und sie fügt hinzu: „Die vom Amt kennen ihn doch überhaupt nicht, dass er trotz Pflegegrad 5 auch in der Lage ist, mit der entsprechenden Unterstützung weg zu gehen und zu kommunizieren. Sie entscheiden einfach nach Aktenlage.“