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Kritik an Verweigerung eines Grundrechts

Jürgen Dusel
Jürgen Dusel
Foto: Integrationsamt

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Jürgen Dusel
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Jürgen Dusel
Foto: Integrationsamt

POTSDAM (KOBINET)

POTSDAM (KOBINET) Am Sonntag dürfen alle behinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen wählen, bei der Bundestagswahl im September dürfen sie das nicht. Der Wahlrechtsausschluss von ca. 84.000 behinderten Menschen, die in allen Angelegenheiten Betreuung nutzen, ist nach Ansicht des Landesbehindertenbeauftragten von Brandenburg, Jürgen Dusel, eine Verweigerung eines Grundrechtes, wie er in einem Interview im Deutschlandfunk Kultur zum Ausdruck brachte.



Link zum Interview und zum Bericht im Deutschlandfunk Kultur