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HAMBURG (KOBINET)
HAMBURG (KOBINET) Anlässlich des Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der vergangene Woche hat die Fraktion DIE Linke den Antrag gestellt, in Hamburg ein Taubblindengeld einzuführen. In der Bürgerschaftssitzung am 10. Mai werden die Abgeordneten über abstimmen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) begrüßt den Antrag der LINKEN und unterstützt ihn.
„Für die 46 taubblinden Hamburgerinnen und Hamburger wäre dies ein unbezahlbarer Schritt für die Erleichterung ihres Alltags und damit für mehr gesellschaftliche Teilhabe“, so der Geschäftsführer des BSVH, Heiko Kunert und fährt fort: „Die Mehrausgaben für die Stadt sind dabei bei einer so kleinen Betroffenengruppe vergleichsweise gering“.
Wenn das Seh- und das Hörvermögen vollständig oder nahezu vollständig fehlen, kann die Einschränkung eines dieser Sinne nicht von einem anderen ausgeglichen werden. Das führt in allen Lebensbereichen zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf. Ein Mensch, der sich weder visuell, noch akustisch orientieren kann, ist unweigerlich auf Assistenz angewiesen. Dieser höhere Hilfebedarf muss sich auch in der Leistung wiederfinden. Die Landesblindengeldgesetze in Schleswig-Holstein, Bayern und Berlin berücksichtigen dies bereits und zahlen taubblinden Menschen ein erhöhtes Blindengeld. „In Hamburg hingegen erhalten die Betroffenen lediglich Blindengeld, welches nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken“, erklärte die inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion, Cansu Özdemir den Antrag in der Pressemitteilung der Fraktion.
Der BSVH hatte sich bereits bei der Novellierung des Hamburgischen Blindengeldgesetzes Anfang März für die Einführung eines erhöhten Blindengelds für taubblinde Menschen stark gemacht. „Wir hoffen sehr, dass die Hamburgische Bürgerschaft nun ein Zeichen für die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen setzt und einen gerechten Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen in Hamburg schafft“, so Heiko Kunert.




