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Brief gegen ärztliche Zwangsmaßnahmen

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BERLIN (KOBINET) Im Hinblick auf einen derzeit in der parlamentarischen Beratung des Deutschen Bundestages befindlichen "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten" hat sich die LIGA Selbstvertretung in einem Brief an die Mitglieder des Rechtsausschusses gegen ärztliche Zwangsmaßnahmen ausgesprochen.

„Mit Bestürzung haben wir den oben bezeichneten Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen, widerspricht er doch den völkerrechtlichen Verpflichtungen, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland bekannt hat. Statt Zwang gegen den Willen einer Person zu reduzieren, wird die Möglichkeit einer Zwangsbehandlung, die bisher nur im Zusammenhang mit einer Zwangsunterbringung vorgenommen werden darf, ausgeweitet. Während die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Empfehlungen des zuständigen UN-Fachausschusses darauf abzielen, Zwangsunterbringungen und damit auch Zwangsbehandlungen zu unterbinden, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit der Zwangsbehandlung von der Zwangsunterbringung losgelöst und somit ausgeweitet. Zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gehört die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland ist. Wir möchten auf drei Bestimmungen verweisen, auf die sich unsere folgende Argumentation bezieht“, schreiben Dr. Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul, SprecherInnen der LIGA Selbstvertretung in dem Brief an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und führen aus:

„Nach Art. 5 UN-BRK (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung) haben alle Menschen ohne ‚Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz‘. Art. 14 UN-BRK (Freiheit und Sicherheit der Person) bestimmt, ‚dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt‘. Nach der ersten Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr 2015 hat der UN-Fachausschuss in seinen ‚Abschließenden Bemerkungen‘ Deutschland Folgendes mit auf den Weg gegeben: ‚Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, alle unmittelbar notwendigen gesetzgeberischen, administrativen und gerichtlichen Maßnahmen zu ergreifen, (a) um Zwangsunterbringung durch Rechtsänderungen zu verbieten, und mit den Artikeln 14, 19 und 22 des Übereinkommens übereinstimmende alternative Maßnahmen zu fördern; …'“ Das bedeute, dass nach den Vorgaben der UN-BRK und der Abschließenden Bemerkungen Zwangsunterbringungen und damit auch Zwangsbehandlungen untersagt werden sollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehe jedoch das Gegenteil, denn die Möglichkeiten der legalen Zwangsbehandlungen werden ausgeweitet und können nun alle Menschen treffen, für die eine Betreuung angeordnet worden ist, so die Kritik der LIGA Selbstvertretung.

„Das ist eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung. Schließlich gibt es keine Verpflichtung dazu, sich gesundheitsfördernd zu verhalten. JedeR kann durch Rauchen, Alkoholkonsum, gefährliche Sportarten ihre/seine Gesundheit gefährden und schädigen. Jeder Mensch, für den keine Betreuung angeordnet worden ist, kann sich für oder gegen eine Therapie entscheiden, auch wenn es Ärzt*innen und Verwandte für noch so unvernünftig halten. Wieso sollen jetzt Freiheiten weiter eingeschränkt werden, statt Zwang zu reduzieren? Sehr geehrte Abgeordnete, wir appellieren dringend an Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen, sondern es zu verhindern“, so der Appell von Dr. Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul für die LIGA Selbstvertretung.