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Novellierung vordringlich

Wappen des Saarlandes
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Foto: Public Domain

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SAARBRüCKEN (KOBINET)

SAARBRüCKEN (KOBINET) Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und anlässlich der Regierungsbildung fordert der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen die neue Landesregierung auf, die Novellierung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) als vordringliche Aufgabe aufzunehmen und in der nächsten Legislaturperiode zeitnah umzusetzen.



Der Landesbeirat besteht aus 29 Mitgliedern verschiedener Verbände, Institutionen und Behörden, die auf Landesebene tätig sind. Seine Vertreterinnen und Vertreter halten es für dringend geboten, das Gesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und in Anlehnung an die Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und der Gleichstellungsgesetze der übrigen Bundesländer zu verändern.

Darüber hinaus sind auf Landesebene bestehende Gesetze und Verordnungen, die damit unmittelbar zusammenstehen, vordringlich jedoch die Landesbauordnung, dringend anzupassen.

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz – SBGG) vom November 2003 hat der Arbeit des Landesbeirates eine rechtliche Grundlage gegeben.

Um die Beteiligung der Betroffenen zu gewährleisten, hat eine Arbeitsgruppe des Landesbehindertenbeirats zur Novellierung des SBGG bereits die Arbeit aufgenommen und steht so der Landesregierung und dem Landtag während des Verfahrens für eine konstruktive Diskussion und beratende Begleitung im Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung.