
Foto: NITSA
KARLSRUHE (KOBINET) Angesichts der zunehmenden Anfragen beim Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA), ob das anteilige Pflegegeld durch Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) insbesondere für AssistenznehmerInnen mit Arbeitgebermodell weggefallen ist, befürchtet NITSA eine bundesweite Kampagne zur ungerechtfertigten Leistungskürzung durch die Kostenträger.
In zwei Blogeinträgen weist NITSA darauf hin, dass durch das Pflegestärkungsgesetz III weder das anteilige Pflegegeld abgeschafft, noch durch eine Änderung der Vorrangigkeit ein bestehender Anspruch verloren geht. Es ist auffallend, so NITSA, dass diese Rechtsauffassung in den letzten drei Wochen viele AssistenznehmerInnen bundesweit in Form von Anhörungsschreiben oder Bescheiden vollkommen überraschend ereilt. Der Kölner Jurist und NITSA-Mitglied Carl-Wilhelm Rößler weist in seiner Stellungnahme im NITSA-Blog darauf hin, dass der Anspruch auf das anteilige Pflegegeld weiterbesteht und die vorliegenden Begründungen als rechtswidrig einzustufen sind. Nicht zuletzt sei auch in der Erläuterung der Kabinettsvorlage abzulesen, dass es nicht der Wille des Gesetzgebers war, die bestehende Rechtslage in diesem Punkt zu ändern. Einzelheiten seien hierzu auf S. 95 der Vorlage zu finden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/Kabinettvorlage_PSG-III.pdf
NITSA rät allen Betroffenen, bei Erhalt eines Schreibens vom Kostenträger, in dem das anteilige Pflegegeld in Frage gestellt wird, Widerspruch zu erheben und notfalls zu klagen, wenn der Kostenträger weiter auf seiner Rechtsauffassung bestehen bleibt. Um das Ausmaß dieser „bundesweiten Kampagne der Kostenträger“ besser bewerten zu können, bittet NITSA e.V. dabei um Zusendung solcher Schreiben und Bescheide.