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Kostenstreit zu Lasten Betroffener beenden

Uwe Schummer
Uwe Schummer
Foto: Lebenshilfe-NRW

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Das Sozialgericht Hamburg hat vor kurzem entschieden, dass Krankenhäuser die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher bei stationären Aufenthalten von gehörlosen Patienten tragen müssen (SG Hamburg, Urteil vom 24.3.2017, Az.: S 48 KR 1082/14 ZVW). Diese Entscheidung begrüßt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion Uwe Schummer, denn sie bestätigt seine Rechtsaufassung. Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher seien in den Fallpauschalen der Krankenkassen für die Kliniken bereits enthalten.



Die Union werde prüfen, ob weitere gesetzliche Schritte nötig sind, um den Kostenstreit zu beenden und eine praxistaugliche Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. „Dazu wird die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag Ende April ein Expertengespräch nutzen, bei dem sie alle Akteure an einen Tisch bringt“, erklärte Uwe Schummer.

Hintergrund:
Wer gehörlos ist und zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen muss, ist auf GebärdensprachdolmetscherInnen angewiesen. Die Dolmetscherkosten werden von den Krankenkassen übernommen. Was beim Arztbesuch selbstverständlich ist, sollte auch im Krankenhaus möglich sein. So will es der Gesetzgeber. Allerdings haben Kliniken eine Kostenübernahme bisher verweigert und auf die Krankenkasse als zuständigen Leistungsträger verwiesen. Diese wiederum argumentieren, dass die Kosten für DolmetscherInnen bereits in den Fallpauschalen enthalten sind. Dieser Konflikt besteht bis heute und geht auf Kosten der gehörlosen Patienten, wie Uwe Schummer berichtet.