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BENSBERG (KOBINET)
BENSBERG (KOBINET) Nach dem Bericht des Team Wallraff über Missstände in Behinderteneinrichtungen wurde von Einzelfällen gesprochen und argumentiert, dass man die Misshandlungen frühzeitig anzeigen hätte sollen. Ein Beispiel zeigt nun, dass solche Verfahren häufig ins Leere laufen. Das Bensberger Amtsgericht hat ein Verfahren gegen eine 61 Jahre alte Pflegerin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen ohne Auflagen eingestellt. Die Angeklagte soll einem Bericht der Bergischen Landeszeitung zufolge im Juli vergangenen Jahres vor einem Heim für behinderte Menschen in Refrath eine schwer geistig behinderte Frau so grob mit sich gezerrt haben, dass die Frau gestolpert und in große Angst geraten sein soll.




