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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Blindenführhunde, die blinde Menschen bei der Orientierung unterstützen und ihnen dadurch im Alltag mehr Mobilität ermöglichen, sind weithin bekannt. Weniger bekannt ist dagegen, dass Hunde auch bei anderen Einschränkungen und Behinderungen wertvolle Dienste leisten können. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat daher am Freitag im Bundesrat die Aufnahme von Assistenzhunden in das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis gefordert und der Antrag fand eine Mehrheit.
„Es gibt zum Beispiel Signalhunde für Epilepsie und Diabetes oder Behindertenbegleithunde. Diese speziell ausgebildeten Tiere warnen vor einem Anfall oder Unterzuckerung oder gleichen motorische Beeinträchtigungen aus und eröffnen den Betroffenen so neue Perspektiven“, erklärte Cornelia Rundt. Doch die rechtlichen Regelungen zu Assistenzhunden machen Unterschiede. Formal gesehen gelten die Tiere als mittelbare Hilfsmittel. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von den Krankenkassen nur dann übernommen, wenn sie zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind. Die Rechtsprechung sieht diese Voraussetzung bei Blindenführhunden, jedoch nicht bei anderen Assistenzhunden. Wer die Hilfe eines solchen Tieres in Anspruch nehmen möchte, muss die oft hohen Kosten allein tragen.
„Der Bundesgesetzgeber ist dringend gefordert“, unterstreicht Cornelia Rundt, „wir brauchen einheitliche Standards für die Ausbildung der Tiere. Außerdem müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die betroffenen Menschen die Hunde zum Beispiel unkompliziert mit in Arztpraxen oder Lebensmittelgeschäfte nehmen können. Das ist gelebte Inklusion.“




