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Bundesteilhabegesetz geht in die entscheidende Runde

Bayrisches Staatswappen
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UNBEKANNT (KOBINET)

UNBEKANNT (KOBINET) Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat den Beteiligungsprozess für die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes auf der Länderebene gestartet. Am Ende der letzten Woche wurden Einladungen an Bayerische Vereine, Verbände und Vertreter zu einem ersten Gesprächstermin versendet.



An einem großen runden Tisch werden am 20. Februar im Staatsministerium die ersten Details der Regelungen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für den Freistaat Bayern zur Diskussion gestellt. Mehr als 50 Verbände aus der Behindertenszene, Vertreter öffentlicher Träger der Sozialhilfe und der gesetzlichen Krankenkassen können bis zum 15. Februar ihre schriftlichen Stellungnahmen für die Gesprächsrunde einreichen.

„Als nächster Schritt steht nun die landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an. Auch dabei legen wir wieder großen Wert auf Ihre fachlichen Einschätzungen und konstruktiven Beiträge“ heißt es in der Einladung. Ziel der Gespräche ist die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes samt Ministerialratsvorlage, die im Sommer mit den Verbänden endgültig abgestimmt werden soll. Bereits in der zweiten Jahreshälfte soll der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet werden, damit dieser in diesem Jahr verabschiedet wird. Mit dem „Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern“ und dem „VbA-Selbstbestimmt Leben e.V.“ sind auch Vertreter der Selbstbestimmt Leben Bewegung eingeladen. Die neue Behindertenbewegung ist nun aufgerufen, sich in den jeweiligen Bundesländern einzumischen und klare Positionen zu formulieren. Die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen sind eine weitere Möglichkeit die Regelungen des neuen Gesetzes, die sich gegen die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung auswirken könnten, abzumildern.