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Foto: Lebenshilfe-NRW
HüRTH (KOBINET)
HüRTH (KOBINET) Der Bundestag gedenkt Opfern des Nationalsozialismus‘. Auf Initiative der Bundesvereinigung Lebenshilfe stehen erstmals die „Euthanasie“-Opfer im Mittelpunkt der Gedenkstunde. Die Lebenshilfe Nordrheinwestfalen erinnert an diesem Tag ebenso an die „Euthanasie“-Opfer der NS-Zeit.
Das NS-Regime brachte seinem „Euthanasie“-Programm unter dem Decknamen T4 – benannt nach der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, in der das Töten verwaltet und geplant wurde, etwa 300.000 behinderte und kranke Menschen aus ganz Europa systematisch um. Sie wurden zuvor als „Volksschädlinge“ und „lebensunwert“ stigmatisiert.
„Um dieses dunkle Kapitel weiter aufzuarbeiten – gerade in Zeiten in denen versucht wird, das Gedenken an diese Gräueltaten der Nazis herunterzuspielen – hat sich die Lebenshilfe NRW im vergangenen Jahr dazu entschlossen, Gründungsmitglied des „Förderkreis T4“ zu werden. Wir möchten ganz besonders in NRW dafür sorgen, dass an die Opfer des „Euthanasie“-Programms erinnert wird und als Netzwerker für den Förderkreis T4 auftreten“, sagt Uwe Schummer.
Der Förderkreis T4 will „die Erinnerung an die Ermordung von insbesondere als „psychisch krank“ und als „geistig behindert“ definierten Menschen und an die Opfer der Zwangssterilisationen in der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus zur Förderung demokratischer Gesinnung und Menschenrechtsbildung beitragen“ heißt es in der Satzung. Außerdem möchte er Forschung zu „Euthanasie“-Morden unterstützen und kritische Diskurse auf dem Feld aktueller medizinethischer Debatten fördern. „Menschen mit Behinderung sind Teil unserer Gesellschaft. Nie wieder dürfen sie ausgegrenzt werden, ganz im Sinne des Mottos der Lebenshilfe „Teilhabe statt Ausgrenzung‘“ und der UN-Behindertenrechtskonvention“, sagt Schummer.




