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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Erstmals hat das Deutsche Institut für Menschenrechte einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016. "Dieser Bericht und die künftigen sollen dazu beitragen, dass die Menschenrechte aller Menschen in Deutschland tatsächlich geachtet und verwirklicht werden", sagte die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, heute in Berlin. Der Bundestag könne die Erkenntnisse des Berichts nun aufgreifen und politisch nutzen.
Das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte von 2015 sieht vor, dass das Institut dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Menschenrechtssituation in Deutschland vorlegt. „Der Bericht betrifft eine außergewöhnliche Zeit, denn allein 2015 flüchteten rund 890.000 Menschen nach Deutschland“, sagte Beate Rudolf. Deshalb sei der größte Teil des rund 160-seitigen Berichts dem Thema Flucht gewidmet. „Wir haben untersucht, wie Deutschland die Menschenrechte der Schutzsuchenden bei ihrer Ankunft, ihrer Unterbringung und ihrem Aufenthalt umgesetzt hat.“
Besorgt zeigte sich die Direktorin mit Blick auf den wachsenden Rassismus und die steigende Gewalt gegen Flüchtlinge: „Ich finde es empörend, dass Menschen das Dach über dem Kopf angezündet wird, die gerade ihre zerbombten Häuser verlassen mussten. Für Hass und Gewalt gibt es keine Rechtfertigung.“ Angriffe auf Unterkünfte und Asylsuchende sowie Aufstachelung zu Hass und Gewalt müssten deshalb konsequent strafrechtlich geahndet werden. Beate Rudolf forderte die Bundesregierung und alle Politiker auf, sich immer wieder klar gegen rassistische Äußerungen und Taten auszusprechen.
Darüber hinaus greift der Bericht zwei weitere Themen auf. Zum einen den Ausschluss von 84.500 Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht. Damit können sie eines der zentralen Rechte einer Demokratie nicht ausüben. „Alle Deutschen, ob mit oder ohne Behinderungen, haben das gleiche Recht zu wählen“, betonte Beate Rudolf. Zum anderen behandelt der Bericht den immer noch nicht abgeschlossenen Prozess der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) für Deutschland. „Beim Aktionsplan geht es um die Frage, was die Bundesregierung von deutschen Unternehmen bei ihren Geschäften im In- und Ausland erwartet, damit diese ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden und mögliche negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten vermeiden“, so Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. „Der Entwurf des NAP vermeidet eine rechtliche Verpflichtung für die Unternehmen, formuliert aber wenigstens eine klare Erwartung, dass sie ihre menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung starten.“
Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland 2015/2016 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht/




