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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Deutschen Tourismusverband (DTV) wurde für 2016/17 ein Bundeswettbewerb „Nachhaltige Tourismusdestinationen in Deutschland“ ausgelobt. In diesem Wettbewerb spielt der Aspekt der Barrierefreiheit leider keine erkennbare Rolle.
Der Bundestagsabgeordnete André Hahn (Die Linke) hat deshalb die Bundesregierung gefragt, ob es mit dem Blick auf die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung nicht auch um das Thema barrierefreien Tourismus gehen sollte und dann auch einen Vertreter der Behindertenselbsthilfe an der Bewertung der Barrierefreiheit zu beteiligen wäre.
In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu, dass die Berücksichtigung der Barrierefreiheit nach Meinung der Bundesregierung auch bei der Ausgestaltung nachhaltiger Tourismusangebote einen hohen Stellenwert einnehmen soll und er deshalb im Fragenkatalog zum Bundeswettbewerb „Nachhaltige Tourismusdestinationen in Deutschland“ als eines der Kriterien aufgeführt wird.
Nach Meinung der Regierung deckt dieser Bundeswettbewerb mit der Ökonomie, Ökologie und Soziales die drei Nachhaltigkeitsdimensionen ab. Zusätzlich wurden vier Schwerpunktthemen ausgewählt, für welche Sonderpreise vorgesehen sind. Dabei handelt es sich um nachhaltige Mobilität, Klimaschutz – Ressourcen- und Energieeffizienz, Biodiversität sowie Regionalität.
Daraus leitet sich nach Auskunft der Bundesregierung die Zusammensetzung des projektbegleitenden Beirates von 20 Expertinnen und Experten ab. Die unabhängige Expertenjury wird sich aus acht bis neun Mitgliedern des Beirates zusammensetzen, so ist in der Antwort der Regierung zu lesen, aus Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Tourismusverbandes, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Deutschen Zentrale für Tourismus, eines kommunalen Spitzenverbandes, eines Naturschutz- oder Umweltverbands und eines Reiseverbandes.
Eine Vertreterin / Vertreter eines Selbsthilfeverbandes zur Bewertung der Barrierefreiheit ist in der Antwort der Bundesregierung nicht aufgeführt. Dennoch stellt sie in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Hahn fest:“ Damit deckt sie (die unabhängige Expertenjury) touristisches Expertenwissen aus allen Nachhaltigkeitsdimensionen ab.“




