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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Der Koalitionsvertrag der künftigen Landesregierung in Berlin liegt jetzt vor. Der Vertrag von Rot-Rot-Grün muss von den Mitgliedern der jeweiligen Parteien noch gebilligt werden. Martin Theben schrieb für kobinet eine erste Zusammenfassung und ging auf eine Reihe von behindertenpolitischen Verheißungen ein. Bis zum Schuljahr 2020/21 sollen 36 inklusive Schwerpunktschulen eingerichtet werden. Die Koalition will auch die Vorraussetzungen dafür schaffen, dass der Haushaltsvorbehalt im Schulgesetz gestrichen wird., der die bedingungslose flächendeckende Inklusion bisher hemmt
Die Bauordnung soll u.a. mit dem Ziel geändert werden, mehr Barrierefreiheit bei öffentlichen Bauten zu gewährleisten. Der Ausbau des barrierefreien Nahverkehrs wird durch entsprechende Haltestellen für Strassenbahnen, die Einführung sprechender Busse oder eine Förderung für das sogenannte Inklusionstaxi vorangetrieben.
Im Koalitionsvertrag wird auch ein neues Landesantidiskriminierungsgesetz erwähnt. Es soll die Diskriminierung aufgrund der Behinderung sanktionieren und ein Verbandsklagerecht einführen.
Auf Landesebene soll das Budget für Arbeit eingeführt werden; einen Rechtsanspruch sieht auch der Entwurf des Bundesteilhabegesetz vor. Das Persönliche Budget soll im Zusammenarbeit mit den Betroffenen ausgeweitet werden.
Dies mal eine erste Zusammenfassung die nicht vollständig ist. Konkrete Bezüge zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention durch ein Artikelgesetz konnte ich nach erster Draufsicht nicht entdecken.
Künftig wird es eine Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales geben. Als neue Senatorin wird die behindertenpolitische Sprechern der Linken, Elke Breitenbach, in mehreren Presseartikeln gehandelt.




