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Grüne Rheinland-Pfalz verabschieden Antrag zum Teilhabegesetz

Wolf Buchmann vom Kreisverband der Grünen Trier mit Blindenstock am Rednerpult
Wolf Buchmann vom Kreisverband der Grünen Trier mit Blindenstock am Rednerpult
Foto: Matthias Rösch

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Wolf Buchmann vom Kreisverband der Grünen Trier mit Blindenstock am Rednerpult
Foto: Matthias Rösch

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Wolf Buchmann vom Kreisverband der Grünen Trier mit Blindenstock am Rednerpult
Foto: Matthias Rösch

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Foto: Matthias Rösch

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Foto: Matthias Rösch

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Foto: Matthias Rösch

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Wolf Buchmann vom Kreisverband der Grünen Trier mit Blindenstock am Rednerpult
Foto: Matthias Rösch

MONTABAUR (KOBINET)

MONTABAUR (KOBINET) Ein u.a. von Corinna Rüffer, Daniel Köbler, Matthias Rösch, Ottmar Miles-Paul, Ursula Hartmann-Graham, Ruth Ratter, Wolf Buchmann und vielen anderen eingebrachter Antrag zur Selbstbestimmung und gleichen Teilhabe wurde am Samstag einstimmig von der Landesdelegiertenversammlung der rheinland-pfälzischen Grünen in Montabaur verabschiedet. "Das ist ein klarer Appell, sich in Bundesrat und Bundestag für Änderungen im Bundesteilhabegesetz einzusetzen", so fasst Matthias Rösch in seinem Hinweis für die kobinet-nachrichten den Antrag zusammen.



Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 28. Juni 2016 beschlossen hat, sei enttäuschend. Er bringe nicht den von Union und SPD angekündigten Systemwechsel, vielmehr sei die Logik der Sozialhilfe nach wie vor bestimmend. Insbesondere für Menschen mit hohem Assistenz- und Unterstützungsbedarf sowie für Menschen mit Lernschwierigkeiten seien sogar Nachteile zu erwarten, heißt in der Einleitung des Antrages. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Rheinland-Pfalz fordern die Landesregierung daher auf, sich im Bundesrat mit Nachdruck für wesentliche Verbesserungen am Entwurf der Bundesregierung einzusetzen. Es müsse unbedingt gewährleistet sein, dass Art und Umfang der Leistungen aus der Eingliederungshilfe auf dem Niveau des derzeit geltenden Rechts erhalten und echte Fortschritte erzielt werden. Ein gutes Bundesteilhabegesetz müsse Inklusion und Selbstbestimmung ermöglichen.

„Für die Leistungsberechtigung muss gelten: Wer Unterstützung braucht, muss diese auch bekommen! Der Kreis der Leistungsberechtigten darf nicht eingeschränkt werden. Auch AusländerInnen ohne Niederlassungserlaubnis oder mit einem befristeten Aufenthaltstitel und Asylsuchende mit Behinderung müssen ein Recht auf Eingliederungsleistungen haben“, so eine mit dem Antrag verabschiedete Forderung. „Menschen mit Behinderung müssen selbst bestimmen können, wo, wie und mit wem sie leben möchten. Es darf keine Vorschriften geben, mit denen das Wunsch- und Wahlrecht aus Kostengründen beschnitten werden kann und Menschen mit Behinderung beispielsweise gegen ihren Willen in Heime eingewiesen werden können oder dort bleiben müssen. Kosten dürfen – wenn überhaupt – nur dann verglichen werden, wenn die fraglichen Alternativen den gleichen Gestaltungsgrundsätzen folgen. Entscheidendes Kriterium muss der Wunsch des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung sein. Inklusive Leistungen müssen grundsätzlich Vorrang haben“, heißt es unter Punkt 3. Einen entsprechenden Antrag zum Vorrang inklusiver Leistungen hatte das Land Rheinland-Pfalz entscheidend in die Empfehlungen des Bundesrates eingebracht.

„Leistungen der sozialen Teilhabe wie beispielsweise der persönlichen Assistenz dürfen nur dann gemeinsam für mehrere Personen erbracht werden, wenn die Leistungsberechtigten das ausdrücklich wünschen. Es darf nicht möglich sein, einen Menschen mit Behinderung zu zwingen, sich z.B. eine/n AssistenIn mit dem ebenfalls behinderten Nachbarn zu teilen, weil das kostengünstiger wäre“, so das klare Statement der rheinland-pfälzischen Grünen zum Zwangspoolen unter Punkt 4 des Beschlusses. „Der ‚Verschiebebahnhof‘ zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung muss beendet werden. Eine Ausweitung der Diskriminierung behinderter Menschen in der Pflegeversicherung muss unbedingt verhindert werden. Leistungen der Eingliederungshilfe müssen weiterhin gleichberechtigt neben Pflegeleistungen stehen“, so eine weitere Forderung.

Auf die Politik in Rheinland-Pfalz gemünzt, heißt es im beschlossenen Antrag: “ In einem Landesinklusionsgesetz wollen wir die UN-Behindertenrechtskonvention in rheinland-pfälzisches Landesrecht umsetzen und das Bundesteilhabegesetz zusammen mit einer Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes landesrechtlich umsetzen.“

Link zum einstimmig beschlossenen Antrag der Landesdelegiertenversammlung der rheinland-pfälzischen Grünen