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Regelbedarfe bei Grundsicherung

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Neue Regelbedarfe soll es für Empfänger von Grundsicherung ab 2017 geben. „Der jahrelange Kampf der Lebenshilfe hat sich gelohnt: Ich freue mich, dass erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind und bei ihren Eltern leben, nun dauerhaft Anspruch auf den vollen Regelsatz haben sollen", erklärte heute deren Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, zu einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.



Auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Anforderung, wonach für den vollen Regelsatz eine eigene Haushaltsführung bestehen muss, wurde dies bei erwachsenen Menschen mit Behinderung meist nicht anerkannt und ihnen nur ein verringerter Betrag nach der Regelbedarfsstufe 3 gewährt. Erst Entscheidungen des Bundessozialgerichts führten 2015 zu einer veränderten Praxis zugunsten der behinderten Menschen. Seitdem erhalten leistungsberechtigte erwachsene Menschen mit Behinderung, die beispielsweise mit ihren Eltern zusammen wohnen, den vollen Betrag wie in der Stufe 1. Allerdings stand diese Praxis bisher ausdrücklich unter Vorbehalt: Diese Personen wurden weiterhin formell nur der Stufe 3 zugeordnet.

„Mit dieser Benachteiligung ist bald endgültig Schluss. Niemand muss dann mehr befürchten, aufgrund seiner Behinderung einen verringerten Regelsatz zu erhalten“, so Ulla Schmidt. Ab 2017 soll es nicht mehr auf das Kriterium der eigenen Haushaltsführung ankommen, sondern darauf, wo der Mensch wohnt.