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Pränatale Bluttests gehören nicht in die Regelversorgung

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Mitten in der Sommerpause und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am kommenden Donnerstag über einen Antrag auf Einleitung eines Methodenbewertungsverfahrens beraten, das voraussichtlich zur Einführung von nicht-invasiven Bluttests (NIPT) in die reguläre Schwangerenversorgung führen wird. Gemeinsam mit fünf weiteren Orga­nisationen protestiert das Gen-ethische Netzwerk (GeN) in einem Offenen Brief vehement gegen dieses Vorhaben und fordert den G-BA auf, den Punkt unverzüglich von der Tagesordnung der Sitzung zu streichen.



„Es kann nicht sein, dass ein Vorhaben mit so vielschichtigen gesellschaftspolitischen Implikationen ohne jegliche öffentliche Debatte seinen bürokratischen Gang geht“, kommentiert Uta Wagenmann, beim Gen-ethischen Netzwerk mit Medizin und Gesundheitssystem befasst, den Tagesordnungs­punkt. In einem Bewertungsverfahren prüfe der G-BA den diagnostischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer neuen Methode im Vergleich zu etablierten Kassen­leistun­gen. „Die pränataldiagnostische Praxis mit ihrer Fahndung nach fötalen Abweichungen würde in so einem Verfahren nicht hinterfragt, sondern im Gegenteil die Grundlage der Bewertung der Bluttests bilden“, so Wagenmann. „Das ist vollkommen inakzeptabel. Was wir brauchen, ist endlich eine breite und ehrliche gesellschaftliche Debatte über das geradezu zwanghafte Bedürfnis nach Kontrolle und Planung, das in der heutigen Schwangerenversorgung so dominant ist.“

Dass gesellschaftspolitisch und ethisch be­denkliche Entwicklungen in der Pränataldiagnostik außen vor bleiben, war von zivilgesellschaftlichen Organisationen ebenso wie von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen scharf kritisiert worden, nachdem der G-BA vor gut zwei Jahren angekündigt hatte, NIPT probeweise in die Regelversorgung einführen zu wollen, um mehr Evidenz zu Nutzen und Aus­sage­kraft der Tests zu gewinnen. Angesichts möglicher Auswirkungen eines temporär als Kassen­leistung angebotenen pränatalen Blut­tests wurde der GBA damals immer wieder aufgefordert, trans­pa­renter zu agieren und die Zivilgesellschaft zu beteiligen. Das Vorhaben der Erprobung ist nun offen­sichtlich vom Tisch, stattdessen wurde im G-BA die Einleitung des regulären Bewertungsverfahrens be­­antragt – weder vom einen noch vom anderen hat die Öffentlichkeit erfahren. „Bis vor wenigen Tagen sind wir davon ausgegangen, dass der G-BA die Bluttests probeweise einfüh­ren will“, so Uta Wagenmann vom GeN. Erst aus der Tagesordnung für die Sitzung habe die Öffentlichkeit schließen können, dass es mittlerweile darum geht, ob NIPT reguläre Kassenleistung werden. „Transparenz sieht wirklich anders aus.“