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4,1 Millionen Euro für Bau von Behinderteneinrichtungen

Manne Lucha
Manne Lucha
Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg

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Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg

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Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg

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Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg

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Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg

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Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg

STUTTGART (KOBINET)

STUTTGART (KOBINET) Der neue baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat rund 4,1 Millionen Euro für den Umbau und die Modernisierung von Behinderteneinrichtungen und den Ausbau gemeindenaher Wohnformen im Land freigegeben. Mit den aus dem Landeshaushalt und der Ausgleichsabgabe stammenden Mitteln können acht Baumaßnahmen umgesetzt werden, heißt es in einer Presseinformation des baden-württembergischen Sozialministeriums.



„Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Die nun geförderten Bauvorhaben erleichtern es Menschen mit Behinderungen, ihr Leben unabhängiger führen und besser an der Gesellschaft teilhaben zu können“, sagte Manne Lucha. Die geförderten acht Projekte liegen in den Stadt- und Landkreisen Freudenstadt, Bodenseekreis (2), Ortenaukreis (2), Ulm, Esslingen und Ravensburg. Für die Projekte werden rund 2,7 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 1,4 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen. Die jetzt freigegebenen Mittel bilden die zweite Tranche der diesjährigen Förderung für Behinderteneinrichtungen. Insgesamt stehen nach Informationen des baden-württembergischen Sozialministeriums in diesem Jahr Landes- und Ausgleichsabgabemittel in Höhe von knapp 21 Millionen Euro zur Verfügung.

Link zur Liste der geförderten Einrichtungen und Maßnahmen

Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der baden-württembergischen Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Demnach haben auch Menschen mit Behinderungen ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Mittelpunkt stehe die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können. Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens habe das Land dem Sozialministerium zufolge bereits einige weitreichende Schritte zu seiner Umsetzung unternommen. Sie seien eingeflossen in den im Juni 2015 vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet 230 Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung auf, mit denen die Landesregierung die Inklusion fördern will, heißt es vonseiten des Sozialministeriums.