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Neue Förder- und Beratungszentren zur Inklusion

Wappen Rheinland-Pfalz
Wappen Rheinland-Pfalz
Foto: Public Domain

MAINZ (KOBINET)

MAINZ (KOBINET) Ab dem kommenden Schuljahr unterstützen vier weitere Förder- und Beratungszentren den Ausbau der Inklusion in Rheinland-Pfalz. Dies teilte die neue rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig mit. Insgesamt fördern dann 16 Förder- und Beratungszentren landesweit das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung.



„Das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern von Kindern mit Behinderung zwischen einer inklusiven Schwerpunktschule und einer Förderschule steht im Mittelpunkt des rheinland-pfälzischen Inklusionskonzeptes. Die sonderpädagogische Kompetenz der Förderschulen ist dabei nicht nur wegen ihres speziellen Unterrichtsangebots unerlässlich, sondern auch für die Unterstützung anderer Schulen bei der Gestaltung von inklusivem Unterricht“, sagte die Bildungsministerin. Deshalb werde das bewährte schulische Inklusionskonzept auch unter ihrer Leitung weiter umgesetzt und entsprechend Förderschulen an geeigneten Standorten als Förder- und Beratungszentren beauftragt.

Die Förderschulen, denen die Aufgabe als Förder- und Beratungszentren übertragen wird, bieten einerseits – wie bisher – ihren spezialisierten Unterricht an und wirken andererseits als sonderpädagogische Unterstützungssysteme. Auf diese Weise werde sonderpädagogisches Fachwissen verlässlich überall dort verfügbar, wo es erforderlich ist, sagte Stefanie Hubig. Der Aufbau eines Netzes von Förder- und Beratungszentren erfolgt schrittweise und im Zusammenwirken von Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht. Grundlage dafür ist ein von den Förderschulen der Region gemeinsam erarbeitetes pädagogisches Konzept. Die Förderschulen kooperieren auf Basis einer geschlossenen Vereinbarung und tragen gemeinsam zum Gelingen des inklusiven Unterrichts bei. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass Regelschulen eine qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts erhalten – beispielsweise zur Förderplanung, zur Differenzierung im Unterricht oder zum Nachteilsausgleich. Zugleich werden damit Kooperationsstrukturen in den Regionen aufgebaut und unterstützt, die die Voraussetzungen dafür verbessern, dass Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen inklusivem Unterricht und Unterricht in der Förderschule wählen können, heißt es in einer Presseinformation des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums.