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HüRTH/DüSSELDORF (KOBINET)
HüRTH/DüSSELDORF (KOBINET) Die von der Bundesregierung im Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz genannten Ziele unterstützt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen. Leider bleibe der Referentenentwurf an vielen Stellen hinter diesen selbst definierten Zielen zurück. Zu diesem Ergebnis kommt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf und stellt sich hinter die Kernforderungen des Deutschem Behindertenrat und weiterer Verbände.
Über diese Kernforderungen hinaus sieht die Lebenshilfe NRW jedoch die Belange der Menschen mit geistiger Behinderung im Referentenentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. „Wir haben große Sorge, dass viele Menschen mit Behinderung aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und folglich keinen Anspruch auf die wichtigen Leistungen der Eingliederungshilfe haben“, sagte Landesgeschäftsführer Herbert Frings. Im Entwurf sei der Vorrang für Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege für ambulant betreute Wohnformen festgelegt worden. Dies habe zur Folge, dass alle ambulant betreute Menschen mit einer geistigen und schwermehrfachen Behinderung künftig weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen sind, obwohl sie 40 Stunden in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Zumindest für diesen Personenkreis finde die im Koalitionsvertrag geforderte Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe nicht statt.
Nicht hinnehmbar ist für die Lebenshilfe NRW das Verhältnis von Pflege zu Eingliederungshilfe, das nach Auffassung der Lebenshilfe NRW dem Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ widerspricht. „Teilhabe ist nicht Pflege und pflegerische Betreuung ist keine soziale Betreuung. Die Leistungen der Pflege unterscheiden sich sowohl in ihren Grundlagen als auch in ihrer Zielrichtung fundamental von den Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe. Beide Leistungen müssten je nach Zielrichtung weiterhin nebeneinander in Anspruch genommen werden können. Dies bedarf dringend einer gesetzlichen Klarstellung“, fordert Frings. Leistungskürzungen gegenüber der aktuellen Gesetzeslage lehnt die Lebenshilfe NRW ab. Der Referentenentwurf sehe pauschale Abgeltung der Aufwendungen vor, die vor allem pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften schlechter stellen würde.
Die Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechtes im Entwurf sieht die Lebenshilfe ebenfalls kritisch. „Wir fordern mit Nachdruck ein modernes Wunsch- und Wahlrecht, das die selbstbestimmte Lebensführung stärkt und berechtigte Wünsche der Betroffenen gelten lässt, wie dies für andere Rehablilitationsträger schon heute im Gesetz verankert ist“, betont Frings. Die Trennung von Fachleistungen zu existenzsichernden Leistungen begrüßt die Lebenshilfe NRW grundsätzlich. Besorgt ist sie, dass Menschen mit Behinderung zur Kostensenkung verpflichtet werden können, in dem sie in günstigeren Wohnraum umziehen sollen. „Hierdurch wird auf die Betroffenen ein großer Druck erzeugt, bezahlbaren Wohnraum zu finden, der auch noch barrierefrei ist sowie den ordnungsrechtlichen Anforderungen des WTG NRW bzw. den baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung entspricht“, heißt es in ihrer Stellungnahme.
Das weiterhin gesicherte Recht für Menschen mit Behinderung in Werkstätten arbeiten zu können, begrüßt die Lebenshilfe NRW. Genauso wie die Einführung von Mitbestimmungsrechten, von Frauenbeauftragten und eines unbefristeten Budgets für Arbeit. Der vorgesehene Lohnkostenzuschuss als Ausgleich der Minderleistung von bis zu 75 Prozent beim Budget für Arbeit ist aus Sicht der Lebenshilfe jedoch zu niedrig. Sie sieht die Ermächtigung der Länder, diesen Prozentsatz nach unten korrigieren zu können, mit Sorge. Die Lebenshilfe NRW hofft auf Nachbesserungen in ihrem Sinne und das die Vorgaben der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) konsequent umgesetzt werden. Nicht die Begrenzung der Kostendynamik, sondern die Verbesserung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung sollte im Vordergrund stehen. Eingliederungshilfe und Pflege müssten dabei unabhängig von der Wohnform nebeneinander bestehen. Menschen mit Behinderung dürfen keinesfalls in die Pflege „abgeschoben“ werden. „Wir sind bei all unserer Kritik am Referentenentwurf zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit allen am Gesetzesprozess beteiligten Personen bereit“, erklärte Frings.




