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Nationaler Aktionsplan vor Sommerpause ins Kabinett

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Der Nationale Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention soll nach der gestrigen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch vor der Sommerpause ins Kabinett eingebracht und verabschiedet werden. Dieses Ziel bekräftigten gestern VertreterInnen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor den knapp 30 VertreterInnen der Verbände, die an der Anhörung zum Referentenentwurf des Aktionsplans teilnahmen.



Überlagert war die Anhörung von der Enttäuschung über den vorliegenden Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz, der am Dienstag zur Verbändeanhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ansteht. Die Weigerung der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD bei der Abstimmung letzte Woche im Deutschen Bundestag die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zu angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit ins Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts aufzunehmen, dämpfte zudem die Erwartungen und die Schlagkraft des Nationalen Aktionsplans. So wurden diese Themen weitgehend aus der Diskussion der verschiedenen Maßnahmen des Aktionsplans ausgenommen.

Bei allen Bemühungen der für den Aktionsplan Verantwortlichen und einigen Weiterentwicklungen zum Beispiel im Hinblich auf die stärkere Mitwirkung weiterer Bundesministerien mit eigenen Aktionen, bleibt der Aktionsplan 2.0 sieben Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland nach Ansicht der meisten an der Anhörung beteiligten Verbände weit hinter den Erwartungen für eine ernsthafte und umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Nach der Ressortabstimmung und Verabschiedung durch das Bundeskabinett soll der Aktionsplan dem Deutschen Bundestag zur Kenntnisnahme zugeleitet werden. Inwieweit dieser das Thema aufgreift, liegt in den Händen des Parlament.

Link zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention