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Inklusionsstärkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen verschoben

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DüSSELDORF (KOBINET)

DüSSELDORF (KOBINET) Anlässlich der kurzfristigen Absetzung des Inklusionsstärkungsgesetzes von der Tagesordnung des letzte Woche stattgefundenen Plenartages des Landtags von Nordrhein-Westfalen kritisiert der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß, das damit die echte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in weite Ferne rückt.



„Rot-Grün hat kurzfristig die Verabschiedung des Inklusionsstärkungsgesetzes von der Tagesordnung des Landtags gestrichen. Wieder einmal müssen die Menschen mit Behinderung auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vergeblich warten. Wieso haben die Regierungsfraktionen erst jetzt erkannt, dass dieser oberflächliche und lückenhafte Gesetzentwurf so keinesfalls verabschiedet werden darf. Der Entwurf ist in seiner jetzigen Form für die Menschen mit Behinderung keine wirkliche Hilfe. Er zielt vorrangig auf die Vermeidung von Kosten ab und will vor allem vermeiden, dass für das Land Verpflichtungen entstehen könnten, um für die Kosten der Kommunen aufzukommen. Der Konnexitätsanspruch soll damit vermieden werden“, erklärte Peter Preuß.

Ein Gesetz aus Appellen und unverbindlichen Formulierungen bleibe wirkungslos. Jegliche Kontrollmechanismen und Sanktionen bei Verstößen fehlten, die Landesregierung verlasse sich allein auf die freiwillige Initiative aller Träger öffentlicher Belange, kritisierte Peter Preuß. „Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen auf besondere Lebenssituationen behinderter Menschen aufmerksam machen und legen konkrete Verbesserungsvorschläge vor. Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen, die Kommunikationsdienste benötigen, müssen abgesichert und schrittweise ausgeweitet, die Gebärdensprache aufgewertet werden. Leichte Sprache eröffnet Menschen mit Lernschwierigkeiten Selbständigkeit. Sie haben darauf ein Recht wie blinde Menschen auf Brailleschrift. Wir wollen Eltern mit Behinderung wirksam unterstützen und den notwendigen Transport schwerbehinderter Kinder in der inklusiven wie in der Förderschule sicherstellen. Wir halten das Wahlrecht für alle erwachsenen Menschen mit Behinderung für das Fundament von Inklusion und wollen eine politische Partizipation, die die Expertise und Selbstbestimmung der Selbsthilfeverbände anerkennt und nutzt. Nur so gelingt echte Inklusion in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Peter Preuß.