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Ausschluss von E-Scooter-Nutzern in Koblenz kritisiert

E-Scooter auf der Bus-Rampe
E-Scooter auf der Bus-Rampe
Foto: BSK e.V.

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E-Scooter auf der Bus-Rampe
Foto: BSK e.V.

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E-Scooter auf der Bus-Rampe
Foto: BSK e.V.

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E-Scooter auf der Bus-Rampe
Foto: BSK e.V.

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E-Scooter auf der Bus-Rampe
Foto: BSK e.V.

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E-Scooter auf der Bus-Rampe
Foto: BSK e.V.

KOBLENZ (KOBINET)

KOBLENZ (KOBINET) Seit Herbst 2014 erreichen den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) fast täglich neue Meldungen, dass Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ein Elektromobil (E-Scooter) benutzen, von Verkehrsbetrieben nicht mehr mitgenommen werden. Jetzt sind auch in Koblenz Fälle bekannt, wonach der dortige Verkehrsbetrieb evm Verkehrs GmbH E-Scooter nicht mehr befördert.



Der Ausschluß von der Mitnahme in Bussen und/oder Straßenbahnen bedeutet für E-Scooter-Nutzer eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität. Mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf den Bus-, Stadtbahn- und/oder Straßenbahnverkehr angewiesen, heißt es vonseiten des BSK. „Für den BSK, der als anerkannter Verbraucherschutzverband die Interessen von Menschen mit Körperbehinderung vertritt, stellt diese Vorgehensweise der Verkehrsgesellschaft gegenüber betroffenen Menschen eine klare Diskriminierung dar“, bringt es Andre Bender, 2. Vorsitzender des BSK-Bereichs Koblenz, auf den Punkt. „Und genau da setzt unser Verband an“, so Bender. „Die Nichtbeförderung von Fahrgästen mit E-Scooter stellt eine Benachteiligung im Sinne des § 19 Abs. 1 AGG dar, da die Koblenzer evm Verkehrs GmbH Fahrgäste mit E-Scootern gegenüber allen anderen Fahrgästen benachteiligt, indem sie ihnen die Beförderung vollständig verweigert“, erläutert er.

Verkehrsunternehmen von Kiel bis München lehnen neuerdings die Beförderung der sogenannten E-Scooter aus haftungsrechtlichen Gründen ab. Sie verweisen auf ein zwischenzeitlich umstrittenes Gutachten der STUVA im Auftrag des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen VDV. „Der Scooter ist kein Spaßfahrzeug für Gehfaule, sondern ein anerkanntes Hilfsmittel für Betroffene. Mobilitätseingeschränkte Menschen sind wie bisher auf die Mitnahme ihres E-Scooters in Bussen und Bahnen angewiesen“, stellt Bender fest.

Wie eine „sichere“ Beförderung in den evm-Fahrzeugen umgesetzt werden kann, ist nicht Aufgabe des Behindertenverbandes. „Wir möchten jetzt verhindern, dass neben E-Scootern künftig auch Elektro-Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder nicht mehr befördert werden“, so Bender und fügt hinzu „es ist nicht unsere Aufgabe, einem Verkehrsbetrieb die technischen Voraussetzungen für die Beförderung von Hilfsmitteln zu erklären.“ Der BSK, der sich als anerkannter Verbraucherschutzverband gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung einsetzt, behält sich vor, bei erneuten Mitnahmeverweigerungen juristisch gegen den Koblenzer Verkehrsbetrieb vorzugehen.