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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) "Aus Berlin nichts Neues", so bringt kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul die Veranstaltung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen des Deutschen Behindertenrates, die gestern in der saarländischen Landesvertretung in Berlin stattfand, in seinem Kommentar auf den Punkt. Während man immer noch nicht wisse, was genau wie im Bundesteilhabegesetz stehen wird, sei nun klar, dass der entscheidende Ball beim Bundesfinanzminister liegt.
Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
In der saarländischen Landesvertretung war gestern bei der Veranstaltung des Deutschen Behindertenrates fast körperlich zu spüren, wie die Luft derzeit aus der Behindertenpolitik heraus ist. Über zwei Jahre hat die Bundesregierung einen Spannungsbogen durch verschiedene Beteiligungsprozesse aufgebaut, der eigentlich gestern seinen Höhepunkt mit der Vorstellung des Entwurfs für ein Bundesteilhabegesetz hätte finden können. „Hätte, hätte, Fahrradkette“, heißt es so schön und so blieb gestern aufs Neue einmal wieder die Frage offen, was kommt denn nun genau wie ins Bundesteilhabegesetz? Aus Berlin gibt’s also nichts Neues, weil der Zeitplan für die Vorlage des Entwurfs für das Bundesteilhabegesetz vom Herbst in den Winter und eventuell sogar in den Frühling verschoben wurde. Was soll da also dann die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, die für ihre erkrankte Ministerin Andrea Nahles eingesprungen ist, erzählen, wo doch bei vorigen Veranstaltungen wie den Inklusionstagen eigentlich schon alles zum aktuellen Stand gesagt wurde?
Gabriele Lösekrug-Möller bemühte sich redlich, Optimismus zu verbreiten. Sie machte deutlich, dass das Bundesteilhabegesetz wie geplant im Jahr 2016 verabschiedet und am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Sie beschrieb einige geplante Verbesserungen, die im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes kommen sollen. Die unabhängige Beratung mit Peer Counseling, das Budget für Arbeit, die personenzentrierte statt einrichtungsorientierte Ausrichtung der Hilfen oder die Hilfen aus einer Hand sind nur einige Beispiele dafür. Diese Ankündigung von Verbesserungen, wenn sie denn so kommen und gut ausgestaltet sind, verhallen aber derzeit im Dickicht des Nichtwissens, wie das dann konkret geregelt werden soll. Schwierig wird es dann, wenn die Parlamentarische Staatssekretärin zwar ein klares Plädoyer für substantielle Verbesserungen bei der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen abgibt, aber immer noch keine Ansage machen kann, wie diese genau aussehen sollen. So hilfreich ihr Beispiel der Frau, die nach einem Unfall querschnittgelähmt ist und erst ihre Ersparnisse von 20.000 Euro aufbrauchen muss bevor sie Assistenz bekommt und dann monatlich 1.200 Euro von ihrem Einkommen abgeben muss, so klar die Frage aus dem Publikum, warum denn die Anrechnung nicht vollständig abgeschafft wird.
Werden diejenigen, die staatlich hochsubventionierte Kulturangebote besuchen, werden diejenigen, die den subventionierten öffentlichen Nahverkehr oder öffentliche Veranstaltungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen besuchen, an der Kasse nach ihrem Einkommenssteuerbescheid und einem Ausdruck über den aktuellen Stand ihrer Konten befragt? Denn auch hier könnte man, wie bei der Frage der staatlichen Leistungen für behinderte Menschen, die Subventionen nach dem Einkommen und Vermögen der NutzerInnen anpassen. Dann würde so manche Theaterkarte weit über 100 Euro kosten. Nein, das machen wir nicht, denn dies ist Teil unseres Solidarsystems, das ausgerechnet behinderte Menschen, die auf Assistenz und Unterstützung angewiesen sind, lebenslang arm macht und arm hält – und ihre PartnerInnen und Familien noch dazu.
Die Frage, wie die substantiellen Verbesserungen also genau aussehen werden, dominierte aufgrund der immer noch vorhandenen Unklarheit natürlich auch die Gespräche in der Pause. Die Abgeordneten aus dem Sozialausschuss und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatten darauf natürlich auch noch keine Antwort. Denn diese Frage ist wohl ein zentraler Bestandteil der Verhandlungen mit dem Fimanzminister, wie Gabriele Lösekrug-Möller schilderte. Und dabei wären wir dann auch bei der CDU/CSU Fraktion. Fast könnte man nämlich vergessen, dass die derzeitige Koalition nicht nur aus den SPD-PolitikerInnen besteht, die bei öffentlichen Veranstaltungen derzeit hauptsächlich die Agierenden sind, sondern auch aus der stimmenmäßig wesentlich stärkeren CDU/CSU Fraktion, die nicht nur den Finanzminister, sondern auch die Bundeskanzlerin stellt. Und von dieser Seite hörte man in den letzten Monaten herzlich wenig in Sachen konkreter Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes. Von den Unionsabgeordneten wird der Ball gerne an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergegeben, das für die Erstellung des Gesetzentwurfs verantwortlich ist. Von dort wird der Ball nun an den Finanzminister gespielt, denn im Koalitionsvertrag steht, dass bei den Reformen keine Mehrkosten entstehen dürfen. Also muss ergänzend zum Koalitionsvertrag zusätzlches Geld locker gemacht werden. Auch wenn Ballspiele zuweilen spannend sein können, zählt, was am Ende dabei heraus kommt.
Dies wirft natürlich die Grundsatzfrage auf, inwieweit die Achtung der Menschenrechte unter finanziellen Vorbehalt gestellt werden können. So berechtigt dieser Einwand ist, zeigt die Realität, dass dies in Deutschland und in vielen anderen Ländern dieser Welt derzeit bedauerlicher Weise ständig geschieht. Dass dies nicht so bleibt, dafür kämpfen dankenswerter Weise viele. Dass diejenigen, die politische Veränderungen bewirken wollen, Verbündete brauchen, um die finanziellen Ressourcen locker zu machen, ist leider auch Realität. Und hier ist durchaus mehr Kampfesgeist möglich als bisher. Dann ganz selbstverständlich wird nun darüber gesprochen, dass die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens nur schrittweise erreicht werden kann, ohne jedoch konkrete Schritte zu benennen, die das Ende des Tunnels konkret und sichtbar machen. Der Referententwurf für die Weiterentwicklung des Bundesbehindertengleichstellungsrechts lässt da so manch schlimmes erahnen, denn auch hier sind konkrete Fristen sehr vage gehalten und beschränken sich meist auf Berichte. Wird dies beim Bundesteilhabegesetz besser?
Engagierte Menschenrechtspolitik und eine engagierte Sozialpolitik braucht engagierte Menschen im und außerhalb der Parlamente und Regierungen, die Kante zeigen. Das ist ein harter Kampf, weil es die sogenannten weichen Themen betrifft. Denn hier ist es wesentlich schwieriger als mal schnell Milliarden für die Bankenrettung oder Militäreinsätze innerhalb kürzester Zeit locker zu machen. Aber es ist möglich und genau deshalb ist der Kampf für ein gutes Bundesteilhabegesetz noch längst nicht beendet. Denn welche Solidarität haben wir denn in unserem Lande, wenn wir denjenigen, die vielleicht 30 oder 40 Jahre lang gearbeitet haben, um etwas als Sicherheit für sich und ihre Familie anzusparen ihrer Lebensleistung berauben, wenn sie krank werden oder einen Unfall haben und auf Unterstützung angewiesen sind. Welche Solidarität haben wir, wenn sich für viele durch die Anrechnung des Einkommens das Arbeiten nicht lohnt? Und welche Solidarität haben wir, wenn diejenigen, die aufgrund ihres hohen Unterstützungsbedarfs lebenslang arm gemacht und bleiben müssen und juristische Tricks anwenden müssen, um etwas von ihrem Erbe bekommen zu können?
Deshalb dürfen wir trotz der gestern etwas gedrückten Stimmung die Flinte nicht ins Korn werfen. Am Ende beschließen die Bundestagsabgeordneten das Bundesteilhabegesetz und haben die Länder über den Bundesrat ein entscheidendes Wörtchen mitzureden. Bei der gestrigen Kritik am Referentenentwurf für die Weiterentwicklung des Bundesbehindertengleichstellungsrechts stand im Mittelpunkt, dass die privaten Anbieter öffentlicher Dienstleistungen und Produkte wieder nicht in die Pflicht genommen werden sollen. Die Diskriminierer werden hier also weiter geschützt. Die Tatsache, dass vor allem die CDU/CSU Bundestagsfraktion Antidiskriminierungsregelungen in ihrer tiefen und an dieser Stelle völlig verfehlten Verbundenheit mit der Wirtschaft Antidiskriminierungsregelungen scheut, wie der Teufel das Weihwasser und seit Jahren Hauptblockierer einer EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ist, zeigt, dass Roß und Reiter genannt werden muss. Und damit ist der Bogen zum Bundesteilhabegesetz wieder gespannt. Die CDU/CSU Fraktion, der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundeskanzlerin Angela Merkel müssen nun endlich klar und offen bekennen, was aus ihrer Sicht im Bundesteilhabegesetz drin sein soll und welche finanziellen Mittel es hierfür gibt. Der Ball liegt nun also beim Finanzminister und den Unionsfraktionen. Gönnen wir ihnen die Weihnachtspause und wünschen wir ihnen dafür die richtige Erleuchtung. Dann würde sich das Warten auf den verspäteten Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz hoffentlich lohnen.




