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Vergaberecht soll modernisiert werden

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

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Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Das neue Vergaberecht ermöglicht nach Ansicht von Verena Bentele entscheidende Schritte in Richtung Teilhabe. Erstmals würden Barrierefreiheit und "Design für Alle" im Vergaberecht gesetzlich verankert, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen heute zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, mit dem verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen.



„Barrierefreiheit ist ein entscheidender Schlüssel in Richtung konsequenter Teilhabe. Ich begrüße es daher sehr, dass das Kriterium der Barrierefreiheit jetzt ausdrücklich in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommen werden soll. Bisher war es nur auf dem Wege der Verordnung eingebunden“, so Bentele. Die jetzt auf den Weg gebrachten Änderungen eröffneten eine große Chance, Barrierefreiheit auch im Bereich der privaten Wirtschaft in deutlichen Schritten voranzubringen. Denn die konsequente Umsetzung der EU-Richtlinien stelle sicher, dass Aufträge von Anfang an barrierefrei konzipiert werden und die Produkte und Dienstleistungen von Menschen mit Behinderung genutzt werden können. „Klar ist aber auch, von Barrierefreiheit und dem ‚Design für Alle‘ profitieren alle, d.h. Menschen mit Behinderungen, aber auch Tag für Tag z.B. Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen und Reisende mit Gepäck“, betonte die Behindertenbeauftragte:

„Es kommt nun auf zwei Dinge an, damit das Gesetz am Ende zu einem Meilenstein bei der Schaffung von Barrierefreiheit wird. Ich werde im parlamentarischen Verfahren erstens dafür werben, dass Barrierefreiheit und ‚Design für Alle‘ nicht nur für den Prozess der Leistungsbeschreibung, sondern auch für sämtliche anderen Vergabephasen ausdrücklich im Gesetz selbst und nicht nur in der Gesetzesbegründung festgeschrieben wird. Zweitens sollte die im Vergaberecht jetzt grundsätzlich vorgesehene elektronische Kommunikation ebenfalls im Gesetz selbst festgeschrieben werden. Es ist unverzichtbar, dass alle Informationen für behinderte Menschen barrierefrei zugänglich und nutzbar werden.“