
Foto: Irina Tischer
UNBEKANNT (KOBINET)
UNBEKANNT (KOBINET) Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßte heute die geplante Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und kritisierte indes, dass der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf nur die Pflegeversicherung in den Blick nimmt. Die Auswirkungen auf die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe) und dort notwendige Änderungen würden ausgeblendet. Der Referentenentwurf lasse ein übergreifendes Gesamtkonzept für pflegebedürftige und behinderte Menschen nicht erkennen. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt erklärte: „Für Menschen mit geistiger Behinderung, die oftmals auf Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe von Geburt an angewiesen sind, ist das reibungslose Ineinandergreifen der verschiedenen Systeme von besonderer Bedeutung. Dies wird durch den Entwurf in der vorliegenden Fassung jedoch eher noch erschwert werden. Hier sind Nachbesserungen dringend erforderlich."
Anliegen der Lebenshilfe sei es, dass junge Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in der Pflegeversicherung nicht vergessen werden: Es macht einen Unterschied, ob jemand bereits von Geburt an sein ganzes Leben lang auf pflegerische Leistungen angewiesen ist oder diese erst im hohen Alter für eine kurze Dauer benötigt. Ein wichtiger Schritt zugunsten junger Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf wäre die Möglichkeit, Pflegesachleistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets zusammen mit Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten.
Zudem müssten die Rentenleistungen für langzeitpflegende Angehörige verbessert werden. Bei Menschen, die von Geburt an auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind, übernehmen Familienangehörige die Pflege über sehr lange Zeit – oft über mehrere Jahrzehnte. Dies stellt pflegende Angehörige vor gravierende Herausforderungen mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf ihr eigenes Berufsleben. Daher bedarf es insbesondere für langzeitpflegende Personen der besseren rentenrechtlichen Absicherung und Honorierung ihrer Pflegeleistungen.




