Foto: SPD
320w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1024/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/ZyCzvfj4h9siHmWNTPxI5lp2SkL7MrcE0VRwXFoJAKgDb6YUQOq1e8ua3nBt.jpg"/>
Foto: SPD
1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/ZyCzvfj4h9siHmWNTPxI5lp2SkL7MrcE0VRwXFoJAKgDb6YUQOq1e8ua3nBt.jpg"/>
Foto: SPD
1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/ZyCzvfj4h9siHmWNTPxI5lp2SkL7MrcE0VRwXFoJAKgDb6YUQOq1e8ua3nBt.jpg"/>
Foto: SPD
1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/ZyCzvfj4h9siHmWNTPxI5lp2SkL7MrcE0VRwXFoJAKgDb6YUQOq1e8ua3nBt.jpg"/>
Foto: SPD
1536w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1920/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/ZyCzvfj4h9siHmWNTPxI5lp2SkL7MrcE0VRwXFoJAKgDb6YUQOq1e8ua3nBt.jpg"/>
Foto: SPD
1920w" sizes="(max-width: 320px) 320px, (max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px, (max-width: 1920px) 1920px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/ZyCzvfj4h9siHmWNTPxI5lp2SkL7MrcE0VRwXFoJAKgDb6YUQOq1e8ua3nBt.jpg"/>
Foto: SPD
BERLIN (KOBINET) Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, hat heute begrüßt, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird und als eingetragener Verein erhalten bleibt. Darauf hatten sich gestern die Koalitionsfraktionen geeinigt. Die Unabhängigkeit des Instituts und sein A-Status gemäß den „Pariser Prinzipien" sind damit gesichert. Es wäre ein fatales Zeichen gewesen, hätte das Deutsche Institut für Menschenrechte, einschließlich der von ihm geleiteten Monitoring-Stelle, seinen A-Status verloren, insbesondere vor dem Hintergrund der ersten Staatenprüfung Deutschlands in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. und 27. März 2015 in Genf stattfinden wird.
„Es war dringend notwendig, dem Deutschen Institut für Menschenrechte eine gesetzliche Grundlage zu geben, damit es auch weiterhin als deutsche Instanz für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen akkreditiert bleibt und bei internationalen Beratungen auftreten kann. Das Institut besteht in seiner jetzigen Rechtsform als eingetragener Verein fort und wird zukünftig aus Haushaltsmitteln des Deutschen Bundestages finanziert. So bleibt seine Unabhängigkeit gemäß der Grundsätze der Pariser Prinzipien gewährleistet, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen als Qualitätskriterien für nationale Menschenrechtsinstitutionen verabschiedet hat“, so die Bundestagsabgeordnete.
Es wäre ein fatales Zeichen gewesen, hätte das Deutsche Institut für Menschenrechte, einschließlich der von ihm geleiteten Monitoring-Stelle, seinen A-Status verloren, insbesondere vor dem Hintergrund der ersten Staatenprüfung Deutschlands in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. und 27. März 2015 in Genf stattfinden wird. „Es ist gut, dass dieses Szenario verhindert werden konnte und Deutschland sein hohes internationales Ansehen in menschenrechtspolitischen Kreisen wahrt“, erklärte Tack.
Seit dem Jahr 2009 ist die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und bewertet die Menschenrechtssituation der über 9,6 Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen. Als Schnittstelle zwischen Forschung, Menschenrechtsbildung und Politikberatung ist das Institut in den letzten 14 Jahren seit seinem Bestehen ein unersetzlicher Akteur geworden, um Menschenrechte in Deutschland zu schützen, zu fördern und ihre Umsetzung voranzutreiben.“