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VBB-Begleitservice langfristig sichern

Birgit Monteiro
Birgit Monteiro
Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Der vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) betriebene Begleitservice für in ihrer Mobilität eingeschränkte Bus- und Bahnkunden soll langfristig gesichert und möglichst bald wieder in vollem Umfang genutzt werden. Nach der drastischen Absenkung der Zahl der Mitarbeiter im Sommer gelang es inzwischen, wieder 77 Stellen zu besetzen. Ziel ist laut Aussage von Arbeitssenatorin Dilek Kolat, im nächsten Jahr die Zahl von 100 besetzten Stellen zu erreichen. „Ich bin froh, dass die Zahl der Stellen für den VBB-Begleitservice wieder deutlich erhöht werden konnte. Wir brauchen dringend einen Begleitservice, der eine Begleitung von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bis 20 Uhr garantiert. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen ab 16 Uhr ihre Wohnung nicht mehr verlassen können", erklärte Birgit Monteiro, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, gegenüber kobinet.



Die Aussage von Senatorin Kolat stammt aus einer Parlamentssitzung vom 18. Oktober, auf der die sozialdemokratische Abgeordnete sie zu der Kürzung der Begleitzeiten befragt hatte. Die Senatorin machte in ihrer Antwort deutlich, dass der VBB-Begleitservice als eine Maßnahme der Beschäftigungsförderung über die Bundesarbeitsagentur finanziert wird und daher nicht direkt ihrem Einfluss untersteht.

„Eine Finanzierung des Begleitservice aus Mitteln der Arbeitsförderung kann nur eine Krücke sein. Sie ist derzeitig leider noch notwendig, muss aber langfristig durch eine zuverlässige und regelfinanzierte Unterstützungsstruktur ersetzt werden. Wir brauchen dafür eine schnelle und klare Regelung im Bundesteilhabegesetz“, meint Birgit Monteiro.

Derzeit enden die täglichen Begleitzeiten des VBB-Dienstes noch um 16 Uhr. Menschen, die zwingend auf den Begleitservice angewiesen sind, können Bus oder Bahn nach 16 Uhr nicht mehr nutzen. Dies bedeutet nach Ansicht der Abgeordneten eine schwerwiegende Einschränkung dieser Personengruppe in Bezug auf ein selbstbestimmtes soziales und kulturelles Leben.