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Diskussion zum Teilhabegesetz in Trier

Nancy Poser
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Foto: Nancy Poser

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TRIER (KOBINET) Die Vorsitzende des Behindertenbeirates von Trier und Mitglied des Forums behinderter Juristinnen und Juristen Nancy Poser hat eine positive Bilanz über eine Diskussionsrunde vor Ort zum Bundesteilhabegesetz gezogen. Sie regt an, ähnliche Veranstaltungen mit Bundestagsabgeordneten aus den einzelnen Wahlkreisen durchzuführen, um die Sensibilität für das Gesetzesvorhaben zu schärfen.



Für den 16. Juli hatten die Vorsitzende des Behindertenbeirates, Nancy Poser, und ihre Stellvertreterin, Heike Unterrainer, die vier Trierer Bundestagsabgeordneten Katarina Barley (SPD), Bernhard Kaster (CDU), Corinna Rüffer (Grüne) und Katrin Werner (Linke) sowie VertreterInnen der Behindertenverbände zu einer Gesprächsrunde zum geplanten Bundesteilhabegesetz ins Rathaus eingeladen. Idee war es, den Betroffenen vor Ort die Möglichkeit zu eröffnen, die Bundestagsabgeordneten für ihre Belange zu sensibilisieren und ihnen unmittelbar die Erwartungen der betroffenen BürgerInnen an das geplante Bundesteilhabegesetz zu übermitteln.

Inhaltlich wurde ausführlich die Frage der Anrechnung von Einkommen und Vermögen diskutiert, also die Problematik, dass behinderte Menschen mit hohem Hilfebedarf ihre Assistenz zumeist als Sozialhilfe erhalten und somit einen Teil des Einkommens (meist 40 Prozent der über dem Freibetrag liegenden Einkünfte) abgeben müssen sowie lebenslang nicht über 2.600 Euro ersparen dürfen. Insbesondere bestand hier einhellig die Auffassung, dass gerade die mit dieser Regelung verbundene Heranziehung auch der LebenspartnerInnen, die ihr gesamtes Vermögen – bis auf 614 Euro – für die Pflege des behinderten Partners einsetzen müssen, mit verfassungsrechtlichen Werten nicht vereinbar ist. Corinna Rüffer konnte als Beauftragte ihrer Fraktion für die Belange behinderter Menschen vom Stand der Diskussionen in der Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz berichten.

Weiter wurde von vielen Beteiligten der Wunsch unterstrichen, im neuen Gesetz weg von einer Kategorisierung zu kommen, hin zu einer individuellen Betrachtung. Als Folge der jetzt oftmals vorzunehmenden Einteilung in Gruppen entstehe eine Stigmatisierung, der man nicht mehr entkommen könne. Diskutiert wurde weiterhin das Wahlrecht behinderter Menschen in allen Facetten – das Wahlrecht von Personen, die unter Betreuung stehen ebenso wie die Barrierefreiheit der Wahlbüros und das Vorhalten von Wahlschablonen.

Einigkeit bestand auch über die Notwendigkeit der Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Dolmetscherleistungen für gehörlose Personen. Darüber hinaus müssten im Bundesteilhabegesetz Instrumente für eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation geschaffen werden, z.B. die bundesweite Einführung des in Rheinland-Pfalz bereits angewandten Budgets für Arbeit.

Bis auf Katrin Werner, die leider kurzfristig absagen musste und durch ihren Referenten Marc-Bernhard Gleißner vertreten wurde, waren alle Bundestagsabgeordneten der Einladung gefolgt. Weiter nahmen VertreterInnen vieler Behindertenorganisationen teil – so z.B. der Direktor der Caritas, Dr. Bernd Kettern, der Vorstand der Lebenshilfe, Wolfgang Enderle und der Geschäftsführer des Club Aktiv, Paul Haubrich, sowie ein Vertreter der Gehörlosengemeinde, des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Landesverbandes der Psychiatrieerfahrenen. Auch Monika Berger von der Trierer Regionalgruppe des Netzwerkes Gleichstellung und Selbstbestimmung sowie der Konzer Behindertenbeauftragte Peter Musti waren anwesend. Der Vorschlag von Bernhard Kaster, die Runde nochmals zu wiederholen, sobald ein belastbarer Entwurf vorliege, wurde von allen Beteiligten begrüßt.