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BERLIN (KOBINET) "Wir müssen raus aus der Sozialhilfe". Das ist das klare Statement des rheinland-pfälzischen Sozialministers Alexander Schweitzer (SPD), der derzeit den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz innehat. In einem Interview mit dem Verbandsmagazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) "Gegenwart" hat er sich ausführlich zum Bundesteilhabegesetz geäußert.
„Es entspricht nicht unserer Vorstellung, dass Menschen mit Behinderung als Empfänger von Sozialhilfe definiert werden“, erklärte Alexander Schweitzer und macht damit deutlich, dass er ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht der Betroffenen auf soziale Teilhabe anerkennt.
Das Interview hatte Ende Mai in der DBSV-Geschäftsstelle nach einem Treffen des Ministers mit VertreterInnen der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz stattgefunden. „Ich habe gespürt, dass wir bei den Grundlinien sehr nah beieinander sind“, resümiert Alexander Schweitzer das Gespräch. Den Austausch mit ExpertInnen in eigener Sache hält er für unverzichtbar: „Ohne die Betroffenen können wir kein gutes Bundesteilhabegesetz entwickeln“, wird der Minister im Newsletter DBSV-direkt zitiert.
Bei aller Einigkeit mit der Betroffenenseite verschweigt der Minister nicht, dass das Gesetzesvorhaben auch finanzierbar sein muss. Entsprechend zurückhaltend reagiert er auf die Forderung, dass das Bundesteilhabegesetz individuell bedarfsdeckende Leistungen vorsehen muss: „Diese inhaltlich programmatische Diskussion müssen wir mit Blick auf die Finanzen mit aller Vorsicht führen.“ Im „Gegenwart“-Interview gibt sich Alexander Schweitzer sehr deutlich als Befürworter eines Bundesteilhabegeldes zu erkennen und verweist hierzu auf mehrere Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz: „Ich halte ein Bundesteilhabegeld für eines der geschicktesten Instrumente, das uns zur Verfügung steht […] Es stattet die Menschen mit einem individuellen Anspruch aus. Es gibt ihnen ein Budget, um Leistungen einzukaufen, um selbst zu entscheiden, welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen, wie sie wohnen wollen usw.“
Ob die Landesblindengelder in einem Bundesteilhabegeld aufgehen können, ist für den Minister zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Frage, da zunächst darüber entschieden werden muss, ob das neue Gesetz ein Bundesteilhabegeld umfassen wird. Grundsätzlich signalisiert Alexander Schweitzer aber Verständnis für das Anliegen des DBSV, dem es darum geht, einen gerechten, auskömmlichen und verlässlichen Nachteilsausgleich zu schaffen.
Das vollständige Interview mit dem Vorsitzenden der Arbeits- und Sozialministerkonferenz erscheint in der Juli/August-Ausgabe der „Gegenwart“. Eine Vorabveröffentlichung gibt’s im Internet unter www.gegenwart-aktuell.dbsv.org