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HANNOVER (KOBINET)
HANNOVER (KOBINET) Zur Europawahl am 25. März können blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen wie schon bei den vorangegangenen Wahlen Stimmzettelschablonen einsetzen. Damit haben sie die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihr Wahlrecht uneingeschränkt auszuüben. Außer in Deutschland werden Wahlschablonen für blinde Menschen zurzeit auch in Großbritannien, Spanien, Italien, Österreich und Malta verschickt.
Im Vorgriff auf das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde zur Bundestagswahl 2002 erstmals die Wahl mit Stimmzettelschablonen angeboten. Damit wurde blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet, die für sie vor Jahren unmöglich erschien. Bis dahin waren sie bei Wahlen immer auf fremde Hilfe angewiesen. Die Wahlschablone ist nach Ansicht des niedersächsischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ein wichtiger Schritt zur Teilhabe und hat sogleich Signalwirkung für andere Bereiche des öffentlichen Lebens.
Bei der Europawahl gibt es in den verschiedenen Bundesländern Wahlschablonen. So gibt es auch für ganz Niedersachsen eine einheitliche Wahlschablone mit 24 ausgestanzten Löchern. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme, kann also mit Hilfe der Schablone ein Kreuz für eine Partei und damit deren Landes- oder Bundesliste abgeben.
Die Schablonen für Niedersachsen werden vom Deutschen Hilfsmittelvertrieb und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen hergestellt und ab dem 12. Mai an seine Mitglieder kostenlos verschickt. Darüber hinaus kann aber jede/r blinde oder sehbehinderte Wähler/in die Unterlagen kostenfrei beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen und den Verbänden in den anderen Bundesländern anfordern. Der Schablone liegt ein aufgelesener Stimmzettel als Audio-CD bei. Sie enthält eine allgemeine Einführung zur Handhabung der Schablone und liest dann alle 24 Parteien sowie deren Landeslisten vor. Inhaber einer Schablone können diese zur Briefwahl einsetzen, sie können sie aber auch mit in ihr Wahllokal nehmen. Bei Fragen zur Wahlschablone wenden Sie sich direkt an Gerd Schwesig, Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen unter Tel. 0511/5104226.




