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Ein etwas anderer Wahlcheck

Braillezeichen Z
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VEITSHöCHHEIM (KOBINET)

VEITSHöCHHEIM (KOBINET) In Bayern haben am Sonntag die Menschen die Qual der Wahl, denn dann finden dort die Kommunalwahlen statt. Dabei können sie nicht nur das Kreuz bei einer Partei machen, sondern ihre Stimmen auf verschiedene KandidatInnen verteilen. Robert Thumbeck machte nun einen etwas anderen Wahlcheck: Unterstützt von seinem IT-Lehrer Enrico Göbel überprüfte er die Webseiten der einzelnen Parteien und Kandidaten auf ihre blindheitsgemäße Barrierefreiheit.



Wenn Robert Thumbeck im Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg seinen Computer hochfährt, bleibt der Bildschirm dunkel. Der 31-Jährige ist nahezu blind und bildet sich im BFW, einem Bildungszentrum für sehbehinderte Menschen, zurzeit zum Fachinformatiker fort. Bei der Arbeit am Rechner ertastet er alle Inhalte in Punktschrift und nutzt die Braillezeile. Die für blinde Nutzer konzipierte Braillezeile übersetzt für ihn Word-Dateien, Excel-Tabellen oder E-Mails in Punktschrift. Robert Thumbeck ist nach Unterrichtsende auch gerne einmal online unterwegs. Im Vorfeld der Kommunalwahl beschäftigte er sich mit den Internetseiten der einzelnen Parteien und Kandidaten auf ihre Barrierefreiheit für blinde NutzerInnen.

Luft nach oben haben die getesteten Internetseiten vor allem bei den Beschreibungen von grafischen Elementen, die auf der Braillezeile nur als Text angezeigt werden können. „Auf fast allen Webseiten sind die Alternativtexte zu den Fotos nicht sehr aussagekräftig oder fehlen ganz“, stellt Robert Thumbeck fest. „Damit lassen sich die Motive und die darauf abgebildeten Personen für einen blinden Nutzer nur schwer erschließen.“ Ideal sei für ihn dagegen, wenn die Bildbeschreibung statt „0815.jpg“ eine klare Information wie „Foto von Kandidat Peter Muster mit Ehefrau Karin“ beinhaltet. 

„Vor allem bei den Homepages der kleineren Parteien habe ich mich schwergetan“, gibt Robert Thumbeck zu Protokoll. Die dortige Menüstruktur sei für ihn zum Teil kompliziert und schwer greifbar. „Mir war nicht immer klar, ob ich mich in einem Unter- oder Überpunkt des Menüs befinde“, betont der Wahl-Veitshöchheimer. 

Webseiten, die auch für blinde und sehbehinderte Anwender nutzbar sein sollen, orientieren sich idealerweise an den Richtlinien des internationalen World Wide Web Consortium W3C. Während Sehbehinderte eher auf klare Farbgestaltung, ausreichende Kontraste und einen übersichtlichen Aufbau einer Webseite angewiesen sind, brauchen blinde Anwender, die mit einer Sprachausgabe oder einem Bildschirmleseprogramm arbeiten, vor allem Alternativtexte zu allen grafischen Elementen, richtig definierte Überschriften, die die Struktur der Seite erkennen lassen und aussagekräftige Links, heißt es in einer Presseinformation des Berufsförderungswerkes Würzburg.

Robert Thumbeck hat noch einen abschließenden Tipp an alle Webmaster: „Wir blinden Menschen nutzen die Computermaus nicht. Wenn Homepages komplett mit der Tastatur über Kurzbefehle und Shortcuts bedienbar sind, hilft uns das enorm.“