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Auszeichnung für Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

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KöLN/DüSSELDORF (KOBINET) Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf (LKA) hat das Prädikat "Behindertenfreundlicher Arbeitgeber" des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) erhalten. Mit dieser Auszeichnung ehrt der LVR das vorbildliche Engagement des LKA.

„Die Verantwortlichen aus Behördenleitung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragten des Landeskriminalamtes NRW haben längst erkannt, dass Menschen mit Behinderung gute und außerordentlich motivierte Beschäftigte sind. Gemeinsam wird dort eine solide und vertrauensvolle Basis für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geschaffen“, erklärte Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland, bei der Preisverleihung in Düsseldorf. Im Landeskriminalamt NRW arbeiten unter anderem blinde und sehr stark sehbehinderte Menschen im Bereich der polizeilichen Ermittlungen. Aber auch gehörlose, körperbehinderte oder anders beeinträchtigte Menschen gehören zum Team des LKA und leisten wichtige Beiträge bei der Ermittlungs- und Verwaltungsarbeit. „Das LKA ist ein Vorbild für andere Arbeitgeber; dieses Beispiel will der LVR mit der Auszeichnung zur Nachahmung empfehlen“, so Prof. Dr. Jürgen Wilhelm.

Auch Ministerialdirigent Wolfgang Düren vom Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen und Düsseldorfs Bürgermeisterin Marie-Agnes Strack-Zimmermann würdigten das besondere Engagement des Landeskriminalamtes NRW bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. „Für die tatkräftige Beratung und Unterstützung bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen und der Integration von Schwerbehinderten bin ich dem Integrationsamt des LVR und der Fürsorgestelle der Stadt Düsseldorf außerordentlich dankbar. Wir haben im LKA NRW die Erfahrung gemacht, dass schwerbehinderte Menschen oftmals besonders engagiert sind und nicht schwerbehinderten Menschen in ihrer Leistungsbereitschaft und ihrem Leistungswillen in keiner Weise nachstehen“, so Wolfgang Gatzke, Direktor des Landeskriminalamtes NRW, in seiner Dankesrede.

Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen auf fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Knapp 80 Prozent der rheinischen Arbeitgeber erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent nicht. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung liegt in der Privatwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bei 4,4 Prozent, im öffentlichen Dienst bei 6,9 Prozent. Mit einer Beschäftigungsquote von  über neun Prozent liegt das Landeskriminalamt NRW deutlich über dem landesweiten Durchschnitt und beweist, dass Inklusion im Arbeitsleben gelingen kann, heißt es in der Presseinformation des LVR.

Um solche guten Beispiele öffentlich zu machen und für die Beschäftigung von Frauen und Männern mit Beeinträchtigungen zu werben, vergibt der LVR seit 1998 jährlich die Auszeichnung Prädikat „Behindertenfreundlicher Arbeitgeber“. Ausgezeichnet werden private oder öffentliche Arbeitgeber, die sich in besonderer Weise für die Beschäftigung behinderter Menschen einsetzen und ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Das LVR-Prädikat dient dabei nicht nur der Anerkennung des Engagements der Ausgezeichneten, sondern zeigt auch anderen Unternehmen, dass sich unternehmerischer Erfolg und Engagement für berufliche Teilhabe behinderter Menschen gut verbinden lassen. Die Vorschläge für mögliche Preisträger kommen aus den Kommunen und Kreisen im Rheinland. Eine unabhängige Kommission wählt unter allen vorgeschlagenen Arbeitgebern jährlich fünf Preisträger aus.