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MAINZ (KOBINET)
MAINZ (KOBINET) Der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch unterstützt die Forderung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Barrierefreiheit in der Arbeitsstättenverordnung zu verankern.
Die ISL hatte von der Bundesregierung gefordert, Barrierefreiheit in der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich vorzuschreiben. (Siehe kobinet-nachrichten vom 21.5.2013). „Die Rehaträger könnten durch eine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten Kosten für die nachträgliche Anpassung von Arbeitsstätten sparen, die sie wirkungsvoller in die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben einsetzen könnten, zum Beispiel für die individuelle Anpassung von Arbeitsplätzen oder für Arbeitsassistenz. Damit würde die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen weiter effektiv bekämpft“, erklärte Matthias Rösch.
Der Landesbehindertenbeauftragte weist darauf hin, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung bereits im Juni 2010 eine Bundesratsinitiative zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung eingebracht hat. „Dieser Lösungsansatz war jedoch auf Bundesebene nicht mehrheitsfähig. Mein Anliegen ist es, auch in der Landesbauordnung die Barrierefreiheit von Arbeitsstätten zu regeln. Das wird derzeit geprüft. Allerdings finde ich eine einheitliche Regelung auf Bundesebene besser, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben wirkungsvoll umzusetzen“, erklärte Matthias Rösch im Gespräch mit den kobinet-nachrichten.




