Dresden (kobinet)
In Sachsen gibt es eine Untersuchung.
Die Untersuchung heißt: Studie.
Eine Studie bedeutet:
Man prüft etwas genau.
Man sucht Antworten auf Fragen.
Michael Welsch hat die Studie gemacht.
Er ist der Landes-Beauftragte für Inklusion.
Landes-Beauftragter bedeutet:
Er ist ein wichtiger Helfer für Menschen mit Behinderungen.
Er sorgt dafür: Alle Menschen können mitmachen.
Inklusion bedeutet:
Alle Menschen gehören dazu.
Niemand wird ausgeschlossen.
Die Studie ist für Menschen mit besonderen Behinderungen.
Diese Behinderungen sind:
Autismus-Spektrum-Störung
Autismus-Spektrum-Störung bedeutet:
Das Gehirn arbeitet anders.
Menschen mit Autismus sehen die Welt anders.
Manche brauchen besondere Hilfe.
Taub-Blindheit
Taub-Blindheit bedeutet:
Ein Mensch kann nicht hören.
Und ein Mensch kann nicht sehen.
Dieser Mensch braucht besondere Hilfe.
Prader-Willi-Syndrom
Prader-Willi-Syndrom ist eine seltene Behinderung.
Menschen mit diesem Syndrom haben oft großen Hunger.
Sie brauchen besondere Pflege.
Angelman-Syndrom
Angelman-Syndrom ist eine seltene Behinderung.
Menschen mit diesem Syndrom lachen oft.
Sie brauchen Hilfe beim Lernen.
Und sie brauchen Hilfe beim Bewegen.
Die Studie zeigt:
Diese Menschen brauchen besondere Hilfe.
Die Regierung kann die Hilfe besser machen.
Die Ergebnisse der Studie sind wichtig.
Die Ergebnisse kommen in einen Aktions-Plan.
Aktions-Plan bedeutet:
Das ist ein schriftliches Versprechen.
Darin steht: Was die Regierung tun will.
Das Ziel ist: Ein Problem lösen.
Der Plan heißt: Aktions-Plan 3.0.
Der Plan gilt für Sachsen.
Der Plan soll die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN-Behinderten-Rechts-Konvention bedeutet:
Das ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag sagt:
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Diese Rechte sind wie die Rechte von allen anderen Menschen.
Mehr Infos gibt es im Internet.
Hier sind die Links:
Foto: Susanne Göbel
Dresden (kobinet)
Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen in Sachsen, Michael Welsch, hat eine Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, Taubblindheit, Prader-Willi-Syndrom und Angelman-Syndrom veröffentlicht. Die Studie identifiziert konkrete Bedarfe und leitet Handlungsempfehlungen ab, um die Teilhabe und Unterstützung der betroffenen Menschen zu verbessern. Die Ergebnisse sollen in die Erarbeitung des Aktionsplans 3.0 der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einfließen, wie der Landesbeauftragte mitteilte.
Die Studie sowie weitere Informationen gibt's unter dem Link: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1100569 bzw. unter diesem Link: https://www.sk.sachsen.de/studie-veroeffentlicht-7808.html.
Foto: Susanne Göbel
Dresden (kobinet)
Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen in Sachsen, Michael Welsch, hat eine Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, Taubblindheit, Prader-Willi-Syndrom und Angelman-Syndrom veröffentlicht. Die Studie identifiziert konkrete Bedarfe und leitet Handlungsempfehlungen ab, um die Teilhabe und Unterstützung der betroffenen Menschen zu verbessern. Die Ergebnisse sollen in die Erarbeitung des Aktionsplans 3.0 der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einfließen, wie der Landesbeauftragte mitteilte.
Die Studie sowie weitere Informationen gibt's unter dem Link: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1100569 bzw. unter diesem Link: https://www.sk.sachsen.de/studie-veroeffentlicht-7808.html.





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