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BAG BBW fordert Bürokratieabbau für Berufsbildungswerke

Bild eines Mannes, der mit langen Schritten auf die Großbuchstaben JOB zugeht
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Foto: geralt In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

BERLIN (kobinet)

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) am 8. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) einen Bürokratieabbau für Berufsbildungswerke. Tobias Schmidt, Vorsitzender der BAG BBW, begrüßt zwar das Ziel der Reform, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten. Gleichzeitig verlangt er eine Klarstellung in § 45 SGB VIII zur Betriebserlaubnispflicht. Berufsbildungswerke bieten berufliche Qualifizierungs- und Ausbildungsangebote nach dem SGB III für Jugendliche mit Behinderungen an, ergänzt durch Wohn- und Betreuungsangebote, die auch von Minderjährigen genutzt werden. Alle Angebote der Berufsbildungswerke werden von der Bundesagentur für Arbeit finanziert und fachlich geprüft, so Schmidt.

Trotzdem würden Berufsbildungswerke in einigen Bundesländern zusätzlich der Betriebserlaubnispflicht nach § 45 SGB VIII und damit der Jugendhilfe unterworfen. Dies führe zu Doppelprüfungen, unterschiedlichen Vorgaben und zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Die BAG BBW fordert daher, dass das 1. KJHSRG diesen Missstand beende. "Wo eine bestehende gesetzliche Aufsicht den Schutz und die Qualität bereits sicherstellt, braucht es keine Betriebserlaubnis durch das Jugendamt. Damit werden Jugendämter und Berufsbildungswerke gleichsam entlastet, ohne den Schutz der jungen Menschen zu gefährden", sagte Schmidt.

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