Berlin (kobinet)
Am 8. Oktober 2026 berät der Deutsche Bundes-Tag über ein neues Gesetz.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von gewählten Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle Menschen in Deutschland.
Das Gesetz heißt: Erstes Kinder- und Jugend-hilfe-Struktur-reform-Gesetz.
Das Gesetz soll die Kinder- und Jugend-hilfe verändern.
22 Verbände haben gemeinsam einen Brief geschrieben.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Der Brief geht an wichtige Personen im Bundes-Ministerium.
Ein Bundes-Ministerium ist eine wichtige Behörde in Deutschland.
Eine Behörde ist eine Stelle, die Aufgaben für den Staat erledigt.
Auch Bundes-Ministerin Prien bekommt den Brief.
Der Brief hat einen Titel.
Der Titel lautet: Keine Melde-Pflicht des Jugend-Amtes an Familien-Gerichte.
Melde-Pflicht bedeutet: Jemand muss etwas melden.
Das Jugend-Amt ist eine Behörde, die Kindern und Familien hilft.
Das Familien-Gericht entscheidet über Streit in Familien.
Das Jugend-Amt soll nicht melden müssen, wenn Eltern Hilfe ablehnen.
Die Verbände kritisieren einen Satz im geplanten Gesetz.
Mit diesem Satz könnten die Jugend-Ämter weniger tun.
Das wäre ein Problem für Kinder und Familien.
Die Verbände sagen: Dieser Satz ist fachlich falsch.
Die Verbände sagen auch: Dieser Satz passt nicht zum Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Alle anderen Gesetze müssen zum Grund-Gesetz passen.
Ein Satz, der nicht passt, ist nicht erlaubt.
Hier findet ihr mehr Informationen:
Hier könnt ihr den gemeinsamen Brief der Verbände lesen.
Hier findet ihr mehr Informationen zum Gesetz und zum Zeit-Plan.
Foto: ht
Berlin (kobinet)
Bereits am 8. Oktober 2026 soll zu später Stunde im Plenum des Deutschen Bundestags die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG) eingebracht und debattiert werden. Innerhalb kurzer Zeit haben sich 22 Verbände und Organisationen an einer fachpolitischen Aktion beteiligt und haben einen gemeinsamen Zwischenruf an die Mitglieder der relevanten Bundesgremien, die beiden Staatssekretärinnen im BMBFSFJ sowie Frau Bundesministerin Prien zur geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts versandt. Der verbändeübergreifende Zwischenruf trägt den Titel "Keine Mitteilungspflicht des Jugendamtes an Familiengerichte, wenn Eltern Hilfen im Kinderschutz ablehnen!" Darin weisen die unterzeichnenden Fachverbände und Expert*innen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass die in einem Halbsatz unter Nr. 1 eingefügte Formulierung einen massiven Eingriff sowohl in das hilfeorientierte System der Kinder- und Jugendhilfe als auch in die professionelle Handlungsautonomie der Jugendämter darstellt und die Änderung aus fachlichen und verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt wird.
Foto: ht
Berlin (kobinet)
Bereits am 8. Oktober 2026 soll zu später Stunde im Plenum des Deutschen Bundestags die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG) eingebracht und debattiert werden. Innerhalb kurzer Zeit haben sich 22 Verbände und Organisationen an einer fachpolitischen Aktion beteiligt und haben einen gemeinsamen Zwischenruf an die Mitglieder der relevanten Bundesgremien, die beiden Staatssekretärinnen im BMBFSFJ sowie Frau Bundesministerin Prien zur geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts versandt. Der verbändeübergreifende Zwischenruf trägt den Titel "Keine Mitteilungspflicht des Jugendamtes an Familiengerichte, wenn Eltern Hilfen im Kinderschutz ablehnen!" Darin weisen die unterzeichnenden Fachverbände und Expert*innen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass die in einem Halbsatz unter Nr. 1 eingefügte Formulierung einen massiven Eingriff sowohl in das hilfeorientierte System der Kinder- und Jugendhilfe als auch in die professionelle Handlungsautonomie der Jugendämter darstellt und die Änderung aus fachlichen und verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt wird.





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