Berlin (kobinet)
Dr. Sigrid Arnade ist Expertin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Expertin bedeutet: Sie weiß sehr viel über dieses Thema.
Sie kennt sich sehr gut aus.
Sie hat eine Stellungnahme geschrieben.
Eine Stellungnahme ist eine Meinung zu einem Thema.
Jemand schreibt auf, was er denkt.
Darin kritisiert sie einen neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Politiker reden darüber und prüfen ihn.
Dieser Entwurf soll das Allgemeine Gleich-behandlungs-Gesetz ändern.
Das Allgemeine Gleich-behandlungs-Gesetz schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Das Allgemeine Gleich-behandlungs-Gesetz heißt kurz: AGG.
Das AGG schützt Menschen vor Dis-kri-mi-nie-rung.
Dis-kri-mi-nie-rung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das ist ungerecht und verboten.
Das AGG soll alle Menschen vor dieser ungerechten Behandlung schützen.
Der Deutsche Bundes-tag hat eine Anhörung durchgeführt.
Der Bundes-tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Bei einer Anhörung hören Politiker Meinungen von anderen Menschen an.
Sie wollen wissen, was die Menschen zu einem Thema denken.
Bei der Anhörung kamen Fach-leute zusammen.
Die Fach-leute sprachen über den neuen Gesetz-Entwurf.
Dr. Sigrid Arnade war als Fach-frau dabei.
Was fehlt im Gesetz-Entwurf?
Barriere-freiheit fehlt
Im Gesetz-Entwurf steht nichts über Barriere-freiheit.
Barriere-frei heißt: Alle Menschen können etwas benutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Barriere-freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall mitmachen.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen.
Das muss im Gesetz stehen.
Sonst ist das eine Dis-kri-mi-nie-rung.
Deutschland hat einen Vertrag unterschrieben.
Dieser Vertrag heißt: UN-Behinderten-rechts-konvention.
Die UN-Behinderten-rechts-konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Darin steht: Menschen mit Behinderungen müssen geschützt werden.
Der neue Gesetz-Entwurf erfüllt das nicht.
Schutz für Menschen mit Behinderungen ist zu schwach
Das neue Gesetz schützt Frauen besser vor Dis-kri-mi-nie-rung.
Das ist gut.
Aber Menschen mit Behinderungen bekommen keinen besseren Schutz.
Das ist nicht fair.
Das Grund-gesetz sagt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Grund-gesetz ist ein Buch mit Regeln für Deutschland.
Alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.
Der Gesetz-Entwurf passt nicht zum Grund-gesetz.
Das ist ein Widerspruch.
Die Frist ist zu kurz
Manche Menschen werden dis-kri-mi-niert.
Diese Menschen müssen das schnell melden.
Bisher hatten sie dafür 2 Monate Zeit.
Jetzt sollen sie 4 Monate Zeit haben.
Aber das ist immer noch zu wenig.
Eine Frist ist ein Termin.
Bis dahin muss man etwas fertig machen.
Fach-leute empfehlen 6 bis 12 Monate.
Die Bundes-regierung folgt diesen Empfehlungen nicht.
Die Bundes-regierung besteht aus dem Bundes-kanzler und den Ministern.
Die Bundes-regierung kümmert sich um die Politik in Deutschland.
Rechts-schutz muss besser werden
Im Moment ist es schwer, sich gegen Dis-kri-mi-nie-rung zu wehren.
Rechts-schutz bedeutet: Ein Mensch bekommt Hilfe vor Gericht.
So kann er sich gegen Unrecht wehren.
Der Rechts-schutz muss besser werden.
Verbände sollten für betroffene Menschen klagen dürfen.
Das heißt: Verbands-klage-recht.
Verbands-klage-recht bedeutet: Ein Verband darf für viele betroffene Menschen klagen.
Der einzelne Mensch muss dann nicht alleine vor Gericht gehen.
Das fehlt im Entwurf.
Auch die Regeln zum Beweisen von Dis-kri-mi-nie-rung müssen einfacher werden.
Willkürliche Ausschlüsse verhindern
Menschen mit Behinderungen werden manchmal ausgeschlossen.
Zum Beispiel von Reisen oder Schwimmbädern.
Das passiert oft ohne guten Grund.
Willkürlich bedeutet: Etwas passiert ohne guten Grund.
Das ist einfach nicht gerecht.
Das Gesetz muss das klar verbieten.
Weitere Kritik-punkte
Im Gesetz steht das Wort Rasse.
Dieses Wort ist dis-kri-mi-nie-rend.
Der Bundes-rat möchte dieses Wort ersetzen.
Der Bundes-rat vertritt die 16 Bundes-länder in Berlin.
Die Mitglieder reden über neue Gesetze.
Die Bundes-regierung lehnt das ab.
Dr. Sigrid Arnade findet das falsch.
Computer-programme können Menschen auch dis-kri-mi-nie-ren.
Das nennt man: algorithmische Dis-kri-mi-nie-rung.
Ein Computer-programm trifft manchmal Entscheidungen über Menschen.
Zum Beispiel: Wer bekommt einen Job?
Das Programm kann dabei ungerecht sein.
Das Gesetz sollte auch dagegen schützen.
Der Entwurf tut das nicht.
Chronisch kranke Menschen sind oft auch Menschen mit Behinderungen.
Chronisch krank bedeutet: Eine Krankheit geht nicht weg.
Die Krankheit bleibt sehr lange oder für immer.
Das sollte im Gesetz klar stehen.
Außerdem brauchen ältere Menschen mehr Schutz.
Der Entwurf reicht hier nicht aus.
Was ist gut im Entwurf?
Das Ziel des neuen Gesetzes ist gut.
Das Gesetz soll Menschen besser vor Dis-kri-mi-nie-rung schützen.
Das Melden von Dis-kri-mi-nie-rung soll einfacher werden.
Außerdem soll eine Schlichtungs-stelle eingerichtet werden.
Eine Schlichtungs-stelle hilft Menschen bei Streit.
Die Menschen müssen dafür nicht vor Gericht gehen.
Das ist ein guter Schritt.
Fazit
Dr. Sigrid Arnade sagt: Der Entwurf ist nicht gut genug.
Die Bundes-regierung könnte Menschen besser schützen.
Die Bundes-regierung tut es nicht.
Deshalb ruft Dr. Sigrid Arnade die Abgeordneten auf:
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Sie sprechen für Bürger im Parlament.
Ändert den Entwurf.
Macht ein echtes Gesetz daraus.
Die Anhörung im Internet
Der Bundes-tag hat die Anhörung live gezeigt.
Du kannst die Aufzeichnung noch anschauen.
Auf der Webseite des Bundes-tags gibt es mehr Informationen.
Dort findest du auch den Gesetz-Entwurf.
Foto: ISL e.V.
Berlin (kobinet)
"Die jüngsten Wahlergebnisse haben das Land erschüttert. Viel ist von der Gefährdung unserer Demokratie und unserer Werte die Rede – zu Recht. Wenn man dann diesen mutlosen Gesetzentwurf liest, fragt man sich aber doch, worum die demokratischen Parteien und ihre Vertreter*innen wirklich besorgt sind: Geht es tatsächlich um die demokratischen Werte oder eher um ihre Mandate? Die Novellierung des AGGs wäre eine wunderbare Gelegenheit zu demonstrieren, worin die Vorteile eines demokratischen Gemeinwesens bestehen. Der Schutz der Würde aller Bürger*innen könnte verbessert werden; die Gleichheit aller Menschen könnte betont werden; Minderheiten könnten besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Letzteres ist gerade angesichts des Erstarkens rechtsextremistischer Kräfte wichtiger denn je. Wir verstehen nicht, weshalb der Deutsche Bundestag so eine Steilvorlage, die Vorteile eines demokratischen Gemeinwesens zu demonstrieren und unsere Werte effektiv zu schützen, geradezu ignorant verstreichen lässt. Wen wundert da noch das schwindende Vertrauen in die einstigen Volksparteien?" Diese Vorbemerkung hat die renommierte Behindertenrechtlerin Dr. Sigrid Arnade ihrer Stellungnahme zur heute am 5. Oktober 2026 von 11:30 - 13:30 Uhr stattfindenden Anhörung zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und zu einem Antrag der Bundestagsfraktion der LINKEN mit dem Titel "Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern" vorweggestellt, zu der sie als Sachverständige eingeladen ist.
Zu den wesentliche Kritikpunkte am Gesetzentwurf der Bundesregierung, der zur Anhörung steht, hebt Dr. Sigrid Arnade in ihrer schriftlichen Stellungnahme hervor:
Angemessene Vorkehrungen / Barrierefreiheit fehlen
In § 3 des Gesetzentwurfs fehlt die Verankerung des Rechts auf angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit. Es muss festgeschrieben werden, dass es sich um eine Benachteiligung handelt, wenn angemessene Vorkehrungen versagt werden oder wenn gegen die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit verstoßen wird. Angemessene Vorkehrungen sind dabei im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Art. 2 zu definieren. Mit der Ratifizierung der UN-BRK hat Deutschland sich zur Trias des Menschenrechtsschutzes verpflichtet (UN-BRK Art. 4 Abs. 1). Das bedeutet, dass Bund, Länder und Kommunen alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Konventionsregeln umzusetzen, also auch um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen durch Dritte zu schützen.
Schutz behinderter Menschen weiter auf Massengeschäfte beschränkt
In § 19 des Gesetzentwurfs wurde in Absatz 2 der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausgeweitet. Das begrüßen wir, wenn auch anzumerken ist, dass es sich um eine minimalistische Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben handelt. Gleichzeitig versäumt es der Gesetzgeber, Menschen mit Behinderungen einen vergleichbaren Schutz vor Diskriminierungen zukommen zu lassen, was weder mit den Vorgaben der UN-BRK noch mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Jeder, der sich einer Erweiterung des Diskriminierungsschutzes von Menschen mit Behinderungen über Massengeschäfte hinaus entgegenstellt, muss sich doch fragen lassen, wie sehr er oder sie sich unserem Grundgesetz mit der darin enthaltenen Norm "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) verpflichtet fühlt.
Präklusionsfrist zu kurz
Die Präklusionsfrist, innerhalb der Ansprüche geltend gemacht werden können, ist zwar von zwei auf vier Monate angehoben worden, aber immer noch zu kurz. Außerdem wirkt die gewählte Zeitspanne recht willkürlich, wenn man sie mit der Frist bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts (drei Jahre), den Forderungen des Bündnisses AGG Reform Jetzt! (zwölf Monate) oder den Empfehlungen aus der wissenschaftlichen Evaluation (sechs Monate) vergleicht. Was hindert die Bundesregierung daran, den begründeten Empfehlungen und Forderungen zu folgen?
Der Rechtsschutz muss verbessert werden
Ein Verbandsklagerecht ist einzuführen. Außerdem muss die Möglichkeit der Prozessstandschaft eingeräumt werden. Des Weiteren ist die Beweislasterleichterung (§ 22 AGG) zu erweitern.
Missbrauch des § 20 AGG verhindern
§ 20 AGG (Zulässige unterschiedliche Behandlung) ist so zu formulieren, dass Menschen mit Behinderungen nicht länger willkürlich von Reisen, der Benutzung von Freizeitparks oder Schwimmbädern oder von Versicherungen ausgeschlossen werden. Das geschieht derzeit häufig mit dem vorgeschobenen Argument der vermeintlichen Gefahrenabwehr.
Weiterer Verbesserungsbedarf
Zum Ersten stimmen wir mit dem Bundesrat überein, der in § 1 AGG die Wortwahl "aus Gründen der Rasse" durch die Formulierung "aufgrund von rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Zuschreibungen" ersetzen möchte. Für die Ablehnung dieses Vorschlags durch die Bundesregierung haben wir kein Verständnis. Solange eine diskriminierende Wortwahl in dem einen Gesetz durch eine vergleichbar diskriminierende Formulierung in einem anderen Gesetz (und vermutlich umgekehrt) gerechtfertigt wird, kann sich nichts ändern.
Zum Zweiten stimmen wir wiederum dem Vorschlag des Bundesrats zu, in § 3 AGG einen Schutz vor algorithmischer Diskriminierung aufzunehmen. Auch bezüglich dieses Anliegens können die Gegenargumente der Bundesregierung nicht überzeugen.
Zum Dritten sollte klargestellt werden, dass chronisch kranke Menschen zum Personenkreis der Menschen mit Behinderungen nach § 2 SGB IX zu zählen sind.
Zum Vierten reicht es unserer Ansicht nach nicht aus, den Begriff "Alter" durch "Lebensalter" zu ersetzen. Gerade angesichts des demografischen Wandels bedarf es zum Schutz dieser wachsenden Personengruppe weitergehender Festlegungen,
Positive Aspekte im Gesetzentwurf
In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verweist Dr. Sigrid Arnade auch auf positive Aspekte im Gesetzentwurf
"Wir begrüßen das Gesetzesziel: 'Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert.' Noch ist es nicht zu spät, diesem Anspruch auch gerecht zu werden. Außerdem begrüßen wir die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, wenn wir auch ihre finanzielle Ausstattung für nicht ausreichend halten."
Fazit
In ihrem Fazit schreibt Sigrid Arnade: "Die Bundesregierung hat mit der Überarbeitung des AGG die Chance zu zeigen, was demokratische Parteien von rechtsextremistischen Zusammenschlüssen unterscheidet, und benachteiligte Bevölkerungsgruppen effektiver als bisher vor Benachteiligungen zu schützen. Zudem sind mit einem verbesserten Diskriminierungsschutz keine Kosten verbunden. Stattdessen wurde uns ein Gesetzentwurf vorgelegt, der an Kleinmütigkeit kaum zu überbieten ist. Was ist nur so beängstigend daran, uns, die wir tagtäglich mit Diskriminierungen leben müssen, effektiver davor zu schützen? Deshalb appellieren wir an Sie als Volksvertreter*innen, überarbeiten Sie den Entwurf, machen Sie ein echtes Reformprojekt daraus, noch ist es nicht zu spät!"
Anhörung wird live übertragen
Die Anhörung, die heute am 5. Oktober 2026 von 11:30 - 13:30 Uhr im Paul-Löbe-Haus durchgeführt wird, wird über das Internetangebot des Deutschen Bundestages live übertragen und kann auch später noch angeschaut und angehört werden. Auf dem Portal gibt es auch weitgere Informationen zum Gesetzgebungsprozess, dem Gesetzentwurf und zum Antrag der Linksfraktion.
Foto: ISL e.V.
Berlin (kobinet)
"Die jüngsten Wahlergebnisse haben das Land erschüttert. Viel ist von der Gefährdung unserer Demokratie und unserer Werte die Rede – zu Recht. Wenn man dann diesen mutlosen Gesetzentwurf liest, fragt man sich aber doch, worum die demokratischen Parteien und ihre Vertreter*innen wirklich besorgt sind: Geht es tatsächlich um die demokratischen Werte oder eher um ihre Mandate? Die Novellierung des AGGs wäre eine wunderbare Gelegenheit zu demonstrieren, worin die Vorteile eines demokratischen Gemeinwesens bestehen. Der Schutz der Würde aller Bürger*innen könnte verbessert werden; die Gleichheit aller Menschen könnte betont werden; Minderheiten könnten besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Letzteres ist gerade angesichts des Erstarkens rechtsextremistischer Kräfte wichtiger denn je. Wir verstehen nicht, weshalb der Deutsche Bundestag so eine Steilvorlage, die Vorteile eines demokratischen Gemeinwesens zu demonstrieren und unsere Werte effektiv zu schützen, geradezu ignorant verstreichen lässt. Wen wundert da noch das schwindende Vertrauen in die einstigen Volksparteien?" Diese Vorbemerkung hat die renommierte Behindertenrechtlerin Dr. Sigrid Arnade ihrer Stellungnahme zur heute am 5. Oktober 2026 von 11:30 - 13:30 Uhr stattfindenden Anhörung zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und zu einem Antrag der Bundestagsfraktion der LINKEN mit dem Titel "Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern" vorweggestellt, zu der sie als Sachverständige eingeladen ist.
Zu den wesentliche Kritikpunkte am Gesetzentwurf der Bundesregierung, der zur Anhörung steht, hebt Dr. Sigrid Arnade in ihrer schriftlichen Stellungnahme hervor:
Angemessene Vorkehrungen / Barrierefreiheit fehlen
In § 3 des Gesetzentwurfs fehlt die Verankerung des Rechts auf angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit. Es muss festgeschrieben werden, dass es sich um eine Benachteiligung handelt, wenn angemessene Vorkehrungen versagt werden oder wenn gegen die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit verstoßen wird. Angemessene Vorkehrungen sind dabei im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Art. 2 zu definieren. Mit der Ratifizierung der UN-BRK hat Deutschland sich zur Trias des Menschenrechtsschutzes verpflichtet (UN-BRK Art. 4 Abs. 1). Das bedeutet, dass Bund, Länder und Kommunen alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Konventionsregeln umzusetzen, also auch um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen durch Dritte zu schützen.
Schutz behinderter Menschen weiter auf Massengeschäfte beschränkt
In § 19 des Gesetzentwurfs wurde in Absatz 2 der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausgeweitet. Das begrüßen wir, wenn auch anzumerken ist, dass es sich um eine minimalistische Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben handelt. Gleichzeitig versäumt es der Gesetzgeber, Menschen mit Behinderungen einen vergleichbaren Schutz vor Diskriminierungen zukommen zu lassen, was weder mit den Vorgaben der UN-BRK noch mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Jeder, der sich einer Erweiterung des Diskriminierungsschutzes von Menschen mit Behinderungen über Massengeschäfte hinaus entgegenstellt, muss sich doch fragen lassen, wie sehr er oder sie sich unserem Grundgesetz mit der darin enthaltenen Norm "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) verpflichtet fühlt.
Präklusionsfrist zu kurz
Die Präklusionsfrist, innerhalb der Ansprüche geltend gemacht werden können, ist zwar von zwei auf vier Monate angehoben worden, aber immer noch zu kurz. Außerdem wirkt die gewählte Zeitspanne recht willkürlich, wenn man sie mit der Frist bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts (drei Jahre), den Forderungen des Bündnisses AGG Reform Jetzt! (zwölf Monate) oder den Empfehlungen aus der wissenschaftlichen Evaluation (sechs Monate) vergleicht. Was hindert die Bundesregierung daran, den begründeten Empfehlungen und Forderungen zu folgen?
Der Rechtsschutz muss verbessert werden
Ein Verbandsklagerecht ist einzuführen. Außerdem muss die Möglichkeit der Prozessstandschaft eingeräumt werden. Des Weiteren ist die Beweislasterleichterung (§ 22 AGG) zu erweitern.
Missbrauch des § 20 AGG verhindern
§ 20 AGG (Zulässige unterschiedliche Behandlung) ist so zu formulieren, dass Menschen mit Behinderungen nicht länger willkürlich von Reisen, der Benutzung von Freizeitparks oder Schwimmbädern oder von Versicherungen ausgeschlossen werden. Das geschieht derzeit häufig mit dem vorgeschobenen Argument der vermeintlichen Gefahrenabwehr.
Weiterer Verbesserungsbedarf
Zum Ersten stimmen wir mit dem Bundesrat überein, der in § 1 AGG die Wortwahl "aus Gründen der Rasse" durch die Formulierung "aufgrund von rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Zuschreibungen" ersetzen möchte. Für die Ablehnung dieses Vorschlags durch die Bundesregierung haben wir kein Verständnis. Solange eine diskriminierende Wortwahl in dem einen Gesetz durch eine vergleichbar diskriminierende Formulierung in einem anderen Gesetz (und vermutlich umgekehrt) gerechtfertigt wird, kann sich nichts ändern.
Zum Zweiten stimmen wir wiederum dem Vorschlag des Bundesrats zu, in § 3 AGG einen Schutz vor algorithmischer Diskriminierung aufzunehmen. Auch bezüglich dieses Anliegens können die Gegenargumente der Bundesregierung nicht überzeugen.
Zum Dritten sollte klargestellt werden, dass chronisch kranke Menschen zum Personenkreis der Menschen mit Behinderungen nach § 2 SGB IX zu zählen sind.
Zum Vierten reicht es unserer Ansicht nach nicht aus, den Begriff "Alter" durch "Lebensalter" zu ersetzen. Gerade angesichts des demografischen Wandels bedarf es zum Schutz dieser wachsenden Personengruppe weitergehender Festlegungen,
Positive Aspekte im Gesetzentwurf
In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verweist Dr. Sigrid Arnade auch auf positive Aspekte im Gesetzentwurf
"Wir begrüßen das Gesetzesziel: 'Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert.' Noch ist es nicht zu spät, diesem Anspruch auch gerecht zu werden. Außerdem begrüßen wir die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, wenn wir auch ihre finanzielle Ausstattung für nicht ausreichend halten."
Fazit
In ihrem Fazit schreibt Sigrid Arnade: "Die Bundesregierung hat mit der Überarbeitung des AGG die Chance zu zeigen, was demokratische Parteien von rechtsextremistischen Zusammenschlüssen unterscheidet, und benachteiligte Bevölkerungsgruppen effektiver als bisher vor Benachteiligungen zu schützen. Zudem sind mit einem verbesserten Diskriminierungsschutz keine Kosten verbunden. Stattdessen wurde uns ein Gesetzentwurf vorgelegt, der an Kleinmütigkeit kaum zu überbieten ist. Was ist nur so beängstigend daran, uns, die wir tagtäglich mit Diskriminierungen leben müssen, effektiver davor zu schützen? Deshalb appellieren wir an Sie als Volksvertreter*innen, überarbeiten Sie den Entwurf, machen Sie ein echtes Reformprojekt daraus, noch ist es nicht zu spät!"
Anhörung wird live übertragen
Die Anhörung, die heute am 5. Oktober 2026 von 11:30 - 13:30 Uhr im Paul-Löbe-Haus durchgeführt wird, wird über das Internetangebot des Deutschen Bundestages live übertragen und kann auch später noch angeschaut und angehört werden. Auf dem Portal gibt es auch weitgere Informationen zum Gesetzgebungsprozess, dem Gesetzentwurf und zum Antrag der Linksfraktion.





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