Berlin (kobinet)
Der Deutsche Bundes-Tag beschäftigt sich heute mit einem wichtigen Thema.
Der Bundes-Tag ist das Parlament in Deutschland.
Die Menschen in Deutschland wählen die Politiker im Bundes-Tag.
Es geht um das All-gemeine Gleich-behandlungs-Gesetz.
Dis-kriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Dieses Gesetz schützt Menschen vor Dis-kriminierung.
Das kann zum Beispiel wegen einer Behinderung passieren.
Oder wegen der Herkunft oder des Geschlechts.
Es gibt heute eine öffentliche An-hörung im Bundes-Tag.
An-hörung bedeutet: Fach-leute erklären den Abgeordneten ihre Meinung.
Abgeordnete sind die gewählten Politiker im Bundes-Tag.
Ihr könnt die An-hörung live im Internet sehen.
Live bedeutet: Ihr seht das Video genau dann, wenn es passiert.
Die An-hörung beginnt um 11:30 Uhr.
Vor der An-hörung übergeben viele Menschen eine Petition an die Abgeordneten.
Petition bedeutet: Ein Brief mit vielen Unter-schriften.
Viele Menschen unterschreiben diesen Brief zusammen.
Über 55.000 Menschen haben diese Petition unter-schrieben.
Sie fordern besseren Schutz vor Dis-kriminierung.
Das Bündnis AGG-Reform-Jetzt hat die Petition organisiert.
AGG ist die Abkürzung für All-gemeines Gleich-behandlungs-Gesetz.
Ein Bündnis ist ein Zusammen-schluss von Gruppen.
Diese Gruppen kämpfen gemeinsam für ein Ziel.
Eine Fach-frau bei der An-hörung ist Dr. Sigrid Arnade.
Sie setzt sich seit vielen Jahren für Gleich-stellung ein.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Kein Mensch darf benachteiligt werden.
Dr. Sigrid Arnade hat schon vor 20 Jahren für dieses Gesetz gekämpft.
Das All-gemeine Gleich-behandlungs-Gesetz gibt es seit 20 Jahren.
Jetzt soll das Gesetz verbessert werden.
Viele Fach-leute sagen: Der neue Gesetz-Entwurf reicht nicht aus.
Gesetz-Entwurf bedeutet: Ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Gesetz-Entwurf berücksichtigt wichtige Wünsche von Betroffenen nicht.
Dis-kriminierung erleben viele Menschen in Deutschland täglich.
Das passiert bei der Wohnungs-suche.
Das passiert im Beruf oder in der Schule.
Das passiert beim Arzt oder auf dem Amt.
Das Gesetz schützt Betroffene bisher oft nicht wirklich.
Die Hürden für rechtliche Schritte sind zu hoch.
Hürden bedeutet: Es ist sehr schwer, etwas zu tun.
Die Fristen sind zu kurz.
Frist bedeutet: Die Zeit, in der man etwas tun muss.
Verbände dürfen nicht für Betroffene klagen.
Ein Verband vertritt Menschen mit gleichen Interessen.
Der Verband spricht für diese Menschen bei Behörden und Gerichten.
Klagen bedeutet: Vor Gericht um sein Recht kämpfen.
Die Petition fordert deshalb 4 wichtige Dinge:
Ämter und Schulen sollen Menschen vor Dis-kriminierung schützen.
Die Fristen sollen länger werden.
Verbände sollen für Betroffene klagen dürfen.
Es soll eine starke Anti-Diskriminierungs-Stelle geben.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle ist ein Amt.
Das Amt hilft Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Das Amt soll unabhängig arbeiten.
Die Petition zeigt: Das Gesetz muss besser werden.
Das Gesetz muss Menschen tatsächlich schützen.
Foto: Natalie Rosenke
Berlin (kobinet)
Heute, am 5. Oktober 2026 befasst sich der Deutsche Bundestag in einer öffentlichen Anhörung von 11:30 - 13:30 Uhr mit der geplanten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Kurz vor der Anhörung übergibt das Bündnis AGG Reform-Jetzt! die Petition mit dem Titel "Echter Schutz vor Diskriminierung – für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz" mit über 55.000 Unterschriften an Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Die Unterzeichner*innen fordern eine umfassende Nachbesserung des Gesetzentwurfs. Die Petition macht deutlich: "Gerade jetzt braucht es mehr Schutz vor Diskriminierung", heißt es in einer vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) verbreiteten Presseinformation im Vorfeld der Anhörung, die online über das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages live übertragen wird. Eine der Sachverständigen bei der Anhörung wird Dr. Sigrid Arnade sein, die sich seit Jahrzehnten für die Gleichstellung benachteiligter Gruppen und die Achtung der Menschenrechte einsetzt. Sie hat schon vor der Verabschiedung des AGG vor 20 Jahren für ein solches Gesetz gestritten.
Diskriminierung gehört für viele Menschen in Deutschland zum Alltag, bei der Wohnungssuche, im Beruf, in der Schule, beim Arztbesuch oder im Kontakt mit Behörden. Zugleich werden die Rechte von queeren Menschen, von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die Rassismus oder Antisemitismus erfahren, zunehmend infrage gestellt. Umso wichtiger ist ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Betroffenen tatsächlich Schutz und Rechtsdurchsetzung ermöglicht, heißt es vonseiten des Bündnis AGG Reform Jetzt! Und weiter wird in der Presseinformation betont: "Das AGG schützt viele Betroffene bislang nur auf dem Papier. Diskriminierung bleibt oft folgenlos: Die Hürden für rechtliche Schritte sind hoch, die Fristen zu kurz und Betroffene stehen allein da, weil Verbände nicht für sie klagen dürfen. Die Reform darf deshalb nicht bei kosmetischen Änderungen stehen bleiben. Sie muss den Rechtsschutz für Betroffene tatsächlich verbessern."
20 Jahre nach seinem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt nun ein Gesetzentwurf für eine Reform vor, doch zentrale Forderungen von Betroffenen, Fachverbänden und juristischen Expert*innen bleiben unberücksichtigt. Damit wird die Chance auf einen echten Paradigmenwechsel verpasst: "Queerfeindliche Anfeindungen nehmen zu und hart erkämpfte Rechte werden offen infrage gestellt. In dieser Lage darf die Reform des AGG nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Der LSVD+ unterstützt die Petition, weil queere Menschen einen Rechtsschutz brauchen, der im Ernstfall auch greift", so Alexander Vogt, Bundesvorstand des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt.
"Wer Rassismus erlebt, erlebt ihn im Alltag. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das staatliches Handeln ausklammert, schützt Betroffene genau dort nicht, wo sie am häufigsten auf Ablehnung treffen: bei Behörden, Schulen und Ämtern", so Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen. Aus Sicht des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! verbessert der aktuelle Entwurf die Rechtsdurchsetzung nur unzureichend. Auch die Vorgaben der Europäischen Union zur Stärkung von Gleichbehandlungsstellen werden nur teilweise umgesetzt. Die Petition fordert deshalb unter anderem:
einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung auch durch staatliche Stellen,
deutlich längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen,
wirksame Möglichkeiten der Verbandsklage und Prozessstandschaft,
eine unabhängige und mit stärkeren Befugnissen ausgestattete Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Mit der Petitionsübergabe vor der Anhörung wollen die Unterstützer*innen ein deutliches Signal an die Abgeordneten senden: Der Bundestag muss nachbessern und ein Gleichbehandlungsgesetz schaffen, das seinen Namen verdient.
Foto: Natalie Rosenke
Berlin (kobinet)
Heute, am 5. Oktober 2026 befasst sich der Deutsche Bundestag in einer öffentlichen Anhörung von 11:30 - 13:30 Uhr mit der geplanten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Kurz vor der Anhörung übergibt das Bündnis AGG Reform-Jetzt! die Petition mit dem Titel "Echter Schutz vor Diskriminierung – für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz" mit über 55.000 Unterschriften an Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Die Unterzeichner*innen fordern eine umfassende Nachbesserung des Gesetzentwurfs. Die Petition macht deutlich: "Gerade jetzt braucht es mehr Schutz vor Diskriminierung", heißt es in einer vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) verbreiteten Presseinformation im Vorfeld der Anhörung, die online über das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages live übertragen wird. Eine der Sachverständigen bei der Anhörung wird Dr. Sigrid Arnade sein, die sich seit Jahrzehnten für die Gleichstellung benachteiligter Gruppen und die Achtung der Menschenrechte einsetzt. Sie hat schon vor der Verabschiedung des AGG vor 20 Jahren für ein solches Gesetz gestritten.
Diskriminierung gehört für viele Menschen in Deutschland zum Alltag, bei der Wohnungssuche, im Beruf, in der Schule, beim Arztbesuch oder im Kontakt mit Behörden. Zugleich werden die Rechte von queeren Menschen, von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die Rassismus oder Antisemitismus erfahren, zunehmend infrage gestellt. Umso wichtiger ist ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Betroffenen tatsächlich Schutz und Rechtsdurchsetzung ermöglicht, heißt es vonseiten des Bündnis AGG Reform Jetzt! Und weiter wird in der Presseinformation betont: "Das AGG schützt viele Betroffene bislang nur auf dem Papier. Diskriminierung bleibt oft folgenlos: Die Hürden für rechtliche Schritte sind hoch, die Fristen zu kurz und Betroffene stehen allein da, weil Verbände nicht für sie klagen dürfen. Die Reform darf deshalb nicht bei kosmetischen Änderungen stehen bleiben. Sie muss den Rechtsschutz für Betroffene tatsächlich verbessern."
20 Jahre nach seinem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt nun ein Gesetzentwurf für eine Reform vor, doch zentrale Forderungen von Betroffenen, Fachverbänden und juristischen Expert*innen bleiben unberücksichtigt. Damit wird die Chance auf einen echten Paradigmenwechsel verpasst: "Queerfeindliche Anfeindungen nehmen zu und hart erkämpfte Rechte werden offen infrage gestellt. In dieser Lage darf die Reform des AGG nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Der LSVD+ unterstützt die Petition, weil queere Menschen einen Rechtsschutz brauchen, der im Ernstfall auch greift", so Alexander Vogt, Bundesvorstand des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt.
"Wer Rassismus erlebt, erlebt ihn im Alltag. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das staatliches Handeln ausklammert, schützt Betroffene genau dort nicht, wo sie am häufigsten auf Ablehnung treffen: bei Behörden, Schulen und Ämtern", so Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen. Aus Sicht des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! verbessert der aktuelle Entwurf die Rechtsdurchsetzung nur unzureichend. Auch die Vorgaben der Europäischen Union zur Stärkung von Gleichbehandlungsstellen werden nur teilweise umgesetzt. Die Petition fordert deshalb unter anderem:
einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung auch durch staatliche Stellen,
deutlich längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen,
wirksame Möglichkeiten der Verbandsklage und Prozessstandschaft,
eine unabhängige und mit stärkeren Befugnissen ausgestattete Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Mit der Petitionsübergabe vor der Anhörung wollen die Unterstützer*innen ein deutliches Signal an die Abgeordneten senden: Der Bundestag muss nachbessern und ein Gleichbehandlungsgesetz schaffen, das seinen Namen verdient.





Lesermeinungen