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Zweiter Zwischenbericht zur Studie zum Werkstattentgelt veröffentlicht

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Foto: Susanne Göbel

Berlin (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) führt heute am 22. September wieder ihre nicht unumstrittene Aktion Schichtwechsel durch. "Menschen mit und ohne Behinderungen tauschen für einen Tag ihren Arbeitsplatz und ermöglichen so einen Perspektivwechsel", heißt es dazu auf der Internetseite der BAG WfbM. "Alle Jahre wieder wird mit dem Schichtwechsel eine Image-Kampagne veranstaltet, die nichts mit einem ernstgemeinten und wahrhaftigen Systemwechsel zu tun hat", kritisierte die Interessenvertratung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) bereits 2020 den Aktionstag. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun den zweiten Zwischenbericht über die Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf seiner Internetseite veröffentlicht, der einige Fakten liefert.

„Die Studie dient dazu, ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln. Es wird auch untersucht, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können. Der Schwerpunkt des zweiten Zwischenberichts liegt auf Auswertungen aus der Befragung von Werkstattleitungen und der Befragung von Werkstattbeschäftigten. Weiterhin enthält er Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten. Darüber hinaus wird die Umsetzung der (bereits abgeschlossenen) Befragung ehemaliger Werkstattbeschäftigter zusammengefasst. Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragung anderer Leistungsanbieter, der Befragungen von Werkstatträten und Frauenbeauftragten sowie der Vertiefungsstudie mit acht ausgewählten WfbM und der darin enthaltenen vertiefenden Befragung der Werkstatträte und Frauenbeauftragten berichtet“, heißt es auf der Internetseite des BMAS.

„Im Jahr 2019 konnten 447 Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich der teilnehmenden Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden, dies sind 0,4 % aller Beschäftigten. Aus dem Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich (EV/BBB) wechselten 57 Teilnehmende in eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (0,6 % aller Teilnehmenden). Von den Wechslern aus dem Arbeitsbereich wurden 35 % in ein Budget für Arbeit vermittelt. Betrachtet man die Entgeltkomponenten Grundbetrag und Steigerungsbetrag, so lag das durchschnittlich gezahlte Werkstattentgelt in zwei Dritteln der WfbM bei bis zu 190 Euro pro Monat, weitere 14 % der WfbM zahlten ein durchschnittliches Entgelt zwischen 190 Euro und 220 Euro, rd.
10 % zwischen 220 und 250 Euro und 11 % 250 Euro oder mehr. Das durchschnittliche Entgelt ist von 167 Euro im Jahr 2015 auf 179 Euro im Jahr 2019 gestiegen“, heißt es u.a. in der Zusammenfassung des zweiten Zwischenberichts der Studie. An der Befragung beteiligten sich 311 Werkstattleitungen aus allen 16 Bundesländern. Die Beteiligungsquote lag bei 42 %.

Link zum zweiten Zwischenbericht

Zudem liegt eine Fassung in Leichter Sprache vor.

Link zum zweiten Zwischenbericht in Leichter Sprache

Link zum ersten Zwischenbericht im Rahmen der Studie

Link zur Kritik der ISL am Aktionstag Schichtwechsel von 2020