Berlin (kobinet) Der rot-grün-gelbe Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zukünftig nicht mehr von der zuständigen Ministerin bzw. dem zuständigen Minister, sondern vom Bundestag bestimmt wird. Dies geht aus dem Passus zur Antidiskriminierung im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hervor. Damit könnte das Problem der nunmehr schon jahrelang bestehenden kommissarischen Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gelöst und die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle gestärkt werden.
Im Passus des Koalitionsvertrages zur Antidiskriminierung heißt es u.a. auf Seite 121: "Wir stellen die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sicher, statten sie angemessen mit Personal und Budget aus und stärken ihre Kompetenzen. Ihre Leitung wird vom Bundestag gewählt. Mit den Ländern werden wir das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten."