
Foto: gemeinfrei
Kiel (kobinet) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung von Schleswig-Holstein, Dr. Ulrich Hase, zog anlässlich der gestrigen Sitzung des Landesbeirates Bilanz zu den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag, der mittlerweile auch in Schleswig-Holstein beschlossen wurde. Die Mitwirkung von Menschen mit Behinderung habe sich bewährt, so der Beauftragte.
Gestern fand im Landeshaus in Kiel die 7. Sitzung des Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen statt. Neben den Themen Monitoring zur Barrierefreiheit und dem Bericht der Staatskanzlei über den Tag der deutschen Einheit, informierte Ursula Hegger, Mitarbeiterin des Landesbeauftragten, über den kürzlich unterschriebenen ersten Landesrahmenvertrag zum neuen SGB IX: Nach schwierigen Verhandlungen und viel Arbeit stehe nun der Vertrag. Er diene der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Die Träger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Leistungserbringer vereinbaren die Rahmenbedingungen für die neuen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Erstmals wirkten Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen direkt an den Verhandlungen mit, wie Ulrich Hase informiert.
„Bisher wurde durch die Vertragspartner ohne Beteiligung der Betroffenen entschieden. Durch die Mitwirkung wurde erreicht, dass jedes Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zukünftig zum Schutz der Nutzer ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention haben muss. Auch einfache Assistenzleistungen können zukünftig von Fachkräften erbracht werden, wenn der Bedarf besteht. Außerdem enthält der Vertrag viele Regelungen, die die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen stärken und gut im System verankern. Das sind nur Beispiele. Es ist gelungen, die Interessen der Betroffenen in die Verhandlungen konsequent und umfassend einzubringen. Es war gut, dass wir dabei waren. Das war längst überfällig! Der Vertrag ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Hilfesystems der Eingliederungshilfe. Auch wenn der Vertrag steht, müssen die personenzentrierte Weiterentwicklung der Leistungen und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen als Ziele weiterverfolgt werden. Dies werden wir nicht aus dem Blick verlieren“, so Ulrich Hase.
Der Beauftragte weist zudem darauf hin: „Es konnten von den Interessenvertretern der Menschen mit Behinderungen viele Inhalte eingebracht werden, die im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Rechte der Betroffenen stärken. Aber es war nicht leicht eine Form der Zusammenarbeit zu finden.“ Die Mitwirkung sei für alle Beteiligten neu und damit ungewohnt. Erfreulicherweise habe es im Verlauf der Verhandlungen besser funktioniert. Hase macht deutlich: „Es gibt noch viel zu tun! Das Thema ist kompliziert. Menschen mit Behinderung müssen lernen, sich dazu politisch zu positionieren. Die Vertragspartner respektieren Menschen mit Behinderung noch nicht als Experten in eigener Sache und beziehen sie aktiv in Entscheidungsprozesse ein.“ Der Landesrahmenvertrag sei fertig, aber die Arbeit gehe weiter. Trotz allem ist sei er nur eine Zwischenlösung. Die Umsetzung des BTHG stehe noch ganz am Anfang.




