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Mogelpackung barrierefreie Wohnungen ?

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DüSSELDORF (KOBINET) Ist die Ankündigung, in Nordrhein-Westfalen als Neubauten nur noch barrierefreie Wohnungen zu bauen eine Mogelpackung - der SoVD NRW sieht das nach einer Pressemeldung so und fordert verbindliche und umfassende Standards für Barrierefreiheit. Die "angekündigte Barrierefreiheit für alle neuen Wohnungen ist Mogelpackung", sagt der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Sozialverband Deutschland.

Die Landesregierung behauptet in ihrem Entwurf eines Baurechtsmodernisierungsgesetzes, dass zukünftig in neugebauten Wohngebäuden alle Wohnungen barrierefrei sein müssten. So wurde es auch in den Medien dargestellt. Barrierefreiheit von Wohngebäuden bedeutet nach der Definition im Gesetzentwurf, dass die Auffindbarkeit, der Zugang und die Nutzung von Wohngebäuden für alle Menschen ohne besondere Erschwernis möglich sein muss. „Es wäre natürlich ein großer Fortschritt, wenn zukünftig tatsächlich alle Wohngebäude im Sinne dieser Definition gebaut werden müssten“, erklärt Franz Schrewe, Landesvorsitzender des SoVD NRW.

Bei der Lektüre des Gesetzentwurfes werde allerdings sehr schnell deutlich, „dass die Landesregierung hier ihrem eigenem Anspruch in keiner Weise gerecht wird.“ Wenn dringend benötigte Aufzüge – wie vorgesehen – nur für Gebäude mit mehr als fünf Stockwerken verpflichtend wären, dann könne von einer generellen Barrierefreiheit beim Neubau keine Rede sein. „Denn was bringen uns vereinzelte barrierefreie Wohnungen in einem Gebäude, das nicht in Gänze barrierefrei zugänglich und nutzbar sein muss, etwa weil kein Aufzug vorhanden ist?“

Barrierefreiheit bedeute außerdem, „dass die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für ALLE Menschen gewährleistet wird, also auch für Rollstuhlbenutzer. Auch bleibe völlig unklar, wie der Bedarf an Wohnungen für Rollstuhlbenutzer denn nun zukünftig konkret gedeckt werden soll. Zudem würde die Barrierefreiheit mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf einzelne Bereiche in Haus und Wohnung begrenzt. „Das aber wäre schlicht unzumutbar“, sagt der SoVD-Landesverband. „Eine barrierefreie Wohnung muss schon komplett barrierefrei sein. Und das muss dann auch für Balkone, Flure und die zur Wohnung gehörenden Kellerräume gelten. Alles andere wäre eine Mogelpackung.“

Ohne klare, der Definition von Barrierefreiheit entsprechende Standards bliebe die Ankündigung, es würden zukünftig nur noch barrierefreie Wohnungen gebaut, nur eine inhaltsleere Behauptung, die mit der tatsächlichen Realität nichts zu tun hätte. Hier müsse die Landesregierung deutlich nacharbeiten, um ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden, so der SoVD NRW.