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Nur 10 Prozent der Wahllokale barrierefrei

Armin v. Buttlar
Armin v. Buttlar
Foto: Markus J. Feger

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Foto: Markus J. Feger

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Armin v. Buttlar
Foto: Markus J. Feger

BONN (KOBINET) Nur 10 Prozent der Deutschen halten ihr Wahllokal für barrierefrei. Das ergab eine heute veröffentlichte Umfrage der Aktion Mensch. Aus Sicht vieler Deutschen weisen die Wahllokale im Jahr der Bundestagswahl zahlreiche Hürden für Menschen mit und ohne Behinderung auf, so die repräsentative Umfrage der Förderorganisation.



Nur rund 10 Prozent der Befragten, die regelmäßig ins Wahllokal gehen, gaben an, dass dieses barrierefrei sei. Am häufigsten wurden von den Befragten fehlende Behindertentoiletten (37 Prozent), fehlende Sitzgelegenheiten zum Ausruhen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung (34 Prozent) sowie der erschwerte Zugang zum Wahllokal aufgrund von Treppenstufen (31 Prozent) genannt. „Auch im Wahljahr 2013 verhindern zahlreiche Hürden, dass Menschen mit Behinderung zur Wahl gehen oder aktiv an politischen Prozessen teilhaben. Dabei zeigt unsere Umfrage ganz deutlich, dass sie sich politisch engagieren und informieren wollen“, sagt Aktion Mensch-Vorstand Armin v. Buttlar. Rund 95 Prozent der Befragten mit Behinderung gaben an, regelmäßig an Wahlen teilzunehmen. Die zahlreichen Barrieren im Wahllokal haben jedoch Auswirkungen: Während 73 Prozent der Menschen ohne Behinderung regelmäßig ihre Stimme im Wahllokal abgegeben, sind es bei den Menschen mit Behinderung lediglich 58 Prozent.

Barrierefreiheit bei der Wahl und während der Wahlperiode, fordert die Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag:

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen zum Beispiel die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird, indem Hürden beseitigt werden. Hürden können beim Zugang zum Wahllokal bestehen, wenn keine Rampen für Rollstuhlfahrer vorhanden sind. Die Wahlunterlagen selbst sind zudem für viele nicht nutzbar: Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten benötigen Wahlunterlagen in Leichter Sprache, für Blinde oder Menschen mit Sehbehinderung müssen Wahlschablonen zur Verfügung gestellt werden. Wahlhelfer können Menschen mit Behinderung bei der Wahl vor Ort unterstützen und zum Beispiel in der Wahlkabine assistieren oder die Unterlagen erklären. Oftmals scheitert die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber bereits an fehlenden oder nicht verständlichen Informationen zu Parteien, Programmen und politischen Debatten im Vorfeld: Es bedarf der nötigen Informationen in Braille-Schrift, Leichter Sprache und Gebärdensprache, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht auf politische Partizipation wahrnehmen können.